Ertragsanteil

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Der Ertragsanteil in einer Rentenversicherung

Oft wird über den Ertragsanteil geredet, wenige wissen etwas davon. Was ist er? Wie hoch ist er? Wie wirkt er sich aus?

Kurz definiert ist er der steuerpflichtige Anteil einer Rente, privaten Rentenversicherung. Im Gegensatz zu einer Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, oder Riester-Rente, welche voll versteuert werden müssen, müssen private Rentenversicherungen nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Die Höhe des Ertragsanteils ist vom Alter abhängig. Festgelegt ist im im Einkommenssteuergesetz §22. Hierzu folgende Tabelle.

vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in %
0 bis 1 59
2 bis 3 58
4 bis 5 57
6 bis 8 56
9 bis 10 55
11 bis 12 54
13 bis 14 53
15 bis 16 52
17 bis 18 51
19 bis 20 50
21 bis 22 49
23 bis 24 48
25 bis 26 47
27 46
28 bis 29 45
30 bis 31 44
32 43
33 bis 34 42
35 41
36 bis 37 40
38 39
39 bis 40 38
41 37
42 36
43 bis 44 35
45 34
46 bis 47 33
48 32
49 31
50 30
51 bis 52 29
53 28
54 27
55 bis 56 26
57 25
58 24
59 23
60 bis 61 22
62 21
63 20
64 19
65 bis 66 18
67 17
68 16
69 bis 70 15
71 14
72 bis 73 13
74 12
75 11
76 bis 77 10
78 bis 79  9
80  8
81 bis 82  7
83 bis 84  6
85 bis 87  5
88 bis 91  4
92 bis 93  3
94 bis 96  2
ab 97  1

Was bedeutet das konkret für mich?

Ein Beispiel zur Berechnung des Ertragsanteils und seiner Folgen.

Ein 67-jähriger Rentner hatte mit 30 einen Rentenversicherung abgeschlossen, welche jetzt zur Auszahlung ansteht. Er hatte 100 Euro monatlich eingezahlt. Über die Jahre hat sich ein Kapital von 300.000 Euro angesammelt, aus welchem er jetzt seine Rente in Höhe von 1500 Euro monatlich bezieht.

Der Ertragsanteil hierfür beträgt 17%, so dass 17% von den 1500 Euro monatlicher Rente steuerpflichtig sind. Dieses wären in diesem Fall 255 Euro. Hier ist klar zu erkennen, dass bei gerade bei weiteren Renten, wie der gesetzlichen Rente und eventuell Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, dieses sich steuerlich schon recht stark auswirken kann.

Wo findet der Ertragsanteil noch Anwendung?

Im Falle eine selbständigen Berufsunfähigkeitsrente, nicht eine BU-Rente im Rahmen einer Basis-Rente, hier bitte große Vorsicht, gilt die gleiche Regel. So kann man sagen, dass Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente nahezu steuerfrei sind, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezüglich einer Erwerbsminderung recht gering sind.

Mein Tipp

Wie immer, lassen Sie sich beraten. Damit ist schon viel geholfen. Als weiteren Tipp, strukturieren Sie Ihre Rente. Nicht immer ist das auf den ersten Blick günstigste, am Ende wirklich günstig. Oder unflexibel. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin mit uns.

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