Ertragsanteil

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Der Ertragsanteil in einer Rentenversicherung

Oft wird über den Ertragsanteil geredet, wenige wissen etwas davon. Was ist er? Wie hoch ist er? Wie wirkt er sich aus?

Kurz definiert ist er der steuerpflichtige Anteil einer Rente, privaten Rentenversicherung. Im Gegensatz zu einer Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, oder Riester-Rente, welche voll versteuert werden müssen, müssen private Rentenversicherungen nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Die Höhe des Ertragsanteils ist vom Alter abhängig. Festgelegt ist im im Einkommenssteuergesetz §22. Hierzu folgende Tabelle.

vollendetes Lebensjahr des RentenberechtigtenErtragsanteil in %
0 bis 159
2 bis 358
4 bis 557
6 bis 856
9 bis 1055
11 bis 1254
13 bis 1453
15 bis 1652
17 bis 1851
19 bis 2050
21 bis 2249
23 bis 2448
25 bis 2647
2746
28 bis 2945
30 bis 3144
3243
33 bis 3442
3541
36 bis 3740
3839
39 bis 4038
4137
4236
43 bis 4435
4534
46 bis 4733
4832
4931
5030
51 bis 5229
5328
5427
55 bis 5626
5725
5824
5923
60 bis 6122
6221
6320
6419
65 bis 6618
6717
6816
69 bis 7015
7114
72 bis 7313
7412
7511
76 bis 7710
78 bis 79 9
80 8
81 bis 82 7
83 bis 84 6
85 bis 87 5
88 bis 91 4
92 bis 93 3
94 bis 96 2
ab 97 1

Was bedeutet das konkret für mich?

Ein Beispiel zur Berechnung des Ertragsanteils und seiner Folgen.

Ein 67-jähriger Rentner hatte mit 30 einen Rentenversicherung abgeschlossen, welche jetzt zur Auszahlung ansteht. Er hatte 100 Euro monatlich eingezahlt. Über die Jahre hat sich ein Kapital von 300.000 Euro angesammelt, aus welchem er jetzt seine Rente in Höhe von 1500 Euro monatlich bezieht.

Der Ertragsanteil hierfür beträgt 17%, so dass 17% von den 1500 Euro monatlicher Rente steuerpflichtig sind. Dieses wären in diesem Fall 255 Euro. Hier ist klar zu erkennen, dass bei gerade bei weiteren Renten, wie der gesetzlichen Rente und eventuell Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, dieses sich steuerlich schon recht stark auswirken kann.

Wo findet der Ertragsanteil noch Anwendung?

Im Falle eine selbständigen Berufsunfähigkeitsrente, nicht eine BU-Rente im Rahmen einer Basis-Rente, hier bitte große Vorsicht, gilt die gleiche Regel. So kann man sagen, dass Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente nahezu steuerfrei sind, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezüglich einer Erwerbsminderung recht gering sind.

Mein Tipp

Wie immer, lassen Sie sich beraten. Damit ist schon viel geholfen. Als weiteren Tipp, strukturieren Sie Ihre Rente. Nicht immer ist das auf den ersten Blick günstigste, am Ende wirklich günstig. Oder unflexibel. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin mit uns.

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