Berechnung der gesetzlichen Rente

Berechnung der gesetzlichen Rente

Sicherlich ist es für die Altersvorsorge wichtig zu wissen, wie groß die eigene gesetzliche Rente werden wird. Die Bereiche Hinterbliebenenrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden in einem späteren Artikel betrachtet. Daher hier ein bisschen mehr zu dem Thema „Berechnung der gesetzlichen Rente“, um die Funktionsweise ein bisschen zu verstehen.

Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte berechnen sich anhand des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes aller Versicherten.

Dieses lag in

201535.363 Euro
201636.267 Euro
201737.103 Euro
201838.212 Euro
201939.301 Euro
202039.167 Euro
202140.463 Euro
202242.053 Euro
202343.142 Euro
202445.358 Euro

Dieses wird mit dem eigenen Bruttoeinkommen verglichen.

Beispiele

Hatte man ein Bruttoeinkommen in 2016 von 30.000 Euro, so werden einem 0,8272 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro werden einem 1,3786 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Dieses führt man für jedes Jahr seiner Arbeit durch.

Zugangsfaktor

Je nach Art der Rente, ob man vorzeitig oder später in Rente geht, wird dieser festgelegt. Abschläge fallen beispielsweise an, wenn man vorzeitig in Rente, Zuschläge erhält man, wenn man nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze vorerst auf die Rente verzichtet. Nehmen wir mal an, dass der Rentenbeginn mit Erreichen der Altersgrenze genommen wird, dann beträgt dieser genau 1,0.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr neu festgelegt. Derzeit beträgt er für Westdeutschland 30,45 Euro, für Ostdeutschland 28,66 Euro.

Rentenartfaktor

Entscheidend für diesen, ist die Art der Rente, welche man bezieht.

1,0 z.B. für Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten

0,5 für Renten wegen teilweise Erwerbsminderung

0,2 für Vollwaisenrenten

0,1 für Halbweisenrenten

0,55 bzw. 0,6 für Witwen-/Witwerrenten, je nach Geburtsjahr und Eheschließungsjahr.

Berechnung der monatlichen Rentenhöhe

Die monatliche Rentenhöhe ergibt sich nun aus

gesamte erworbene Entgeltpunkte

mal

Zugangsfaktor

mal

Aktueller Rentenwert

mal Rentenartfaktor

Ein Beispiel

Ein normaler Arbeitnehmer hat mit Erreichen der Regelaltergrenze 45 Beitragsjahre mit durchschnittlichem Verdienst erreicht.

Dasa wären:

45 Entgeltpunkte x 1 x 30,45 Euro x 1 = 1379,25 Euro monatliche Altersrente

Über Zu- und Anrechnungszeiten, Ausbildungszeiten, Wartezeiten gibt es Informationen in einem der kommenden Beiträge.

Soviel erst einmal zur Berechnung der gesetzlichen Rente für das Alter. Was man hier jedoch schon sehr gut sieht, ist wie wichtig die Einzahlung in das System für Angestellte und Arbeiter ist. Gerade wenn aus familiären oder sonstigen Gründen in einem Minijob arbeitet, sollte man die freiwillige Einzahlung vornehmen, da ansonsten keine Entgeltpunkte gesammelt werden.

Bei allgemeinen Fragen hierzu stehe ich Ihnen als Fachmann gerne zur Verfügung.

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