Zeitlich befristete Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Glücklicherweise wird das Thema Absicherung der Arbeitskraft, mit Schwerpunkt auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei diversen Vergleichs- und Testportalen, immer wieder beleuchtet. Beispielsweise auch bei Finanztest. Leider muss man feststellen, oftmals etwas Mangelhaft. Wichtige Punkte wie die zeitlich befristete Anerkenntnis werden nicht ausreichend beleuchtet und gewertet.
Versicherungsbedingungen mit völlig unterschiedlichen Formulierungen erhalten eine gleiche sehr gute Bewertung, obwohl die Unterschiede immens sind. Eine wichtiger Punkt ist beispielsweise die zeitlich befristete Anerkenntnis, welche ich heute kurz diskutieren möchte. Diese Klausel wird noch in sehr vielen Bedingungen vorgefunden. Welche Folgen kann diese auch für das versicherte Krankentagegeld haben?
Zeitlich befristete Anerkenntnis
Im Falle der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsleistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung haben viele Versicherer die Möglichkeit, bevor es zu einem vollständigen Anerkenntnis kommt, ein zeitlich befristetes Anerkenntnis mit einer Dauer von 12 bis 36 Monaten zu erteilen. Vorerst sieht dieses Positiv aus, da es schneller eine Leistung gibt.
Krankheitsverlauf
Eines gilt jedoch zu Bedenken. Verlauf der Krankheit. In diesem Zeitraum tritt oftmals eine Besserung der Krankheit ein, welche der Berufsunfähigkeit zu Grunde liegt. Mit der zeitlich befristeten Anerkenntnis verschiebe ich die endgültige Leistungsprüfung um diese Monate nach hinten. Wenn nun im Laufe der Zeit die Krankheit sich soweit gebessert hat, dass die Person nicht mehr zu 50% berufsunfähig ist, kann der Fall eintreten, dass man zwar keine Arbeit mehr hat, die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente leistet, aber der Versicherer nach seinen Bedingungen keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegen hat. Die Folgen dieser Konsequenzen kann sich sicherlich jeder schnell selber ausmalen.
Krankentagegeld
Es ist sehr zweckmäßig bei Absicherung der Berufsunfähigkeit auch das Krankentagegeld abzusichern. In der Regel besteht eine Entgeltfortzahlung von sechs Wochen, danach tritt das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft, hier sind die ersten finanziellen Einbußen hinzunehmen. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke. Was geschieht aber nun, wann eine Berufsunfähigkeit zeitlich befristet anerkannt wurde?
Auch hier sollten die Bedingungen wieder sehr genau auf Wechselwirkungen untersucht werden. Bei manchen Versicherern, wenn Krankengeld und Berufsunfähigkeit versichert ist, gibt es einen Gleichklang in den Bedingungen. Wenn aber nun diese beiden Absicherung bei unterschiedlichen Versicherern abgesichert ist, kann es sehr wahrscheinlich sein, dass der Krankentagegeldversicherer, auf Grund der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, seine Leistung einstellt und womöglich sogar den Vertrag kündigen wird (hier der Verweis auf Krankentagegeldversicherungen ohne Kündigungsrecht), wenn für ihn absehbar ist, dass noch öfters der Fall der längeren Erkrankungen eintreten kann.
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