Wohngebäudeversicherung – Die Obliegenheit, das unsichtbare Risiko der Hausbesitzer

Wohngebäudeversicherung – Die Obliegenheit, das unsichtbare Risiko der Hausbesitzer

Problematiken der Wohngebäudeversicherung

Vor einigen Tagen erschien ein sehr anschaulicher Artikel in der Zeitung „Die Welt Online“. Dieser ist sehr lesenswert, da er die aktuelle Situation der Wohngebäudeversicherung recht anschaulich darstellt.
Hier der Link zum Artikel.

Die Grundproblematik, wie dem Artikel zu entnehmen ist, liegt derzeit in einem relativ alten Wohngebäudebestand aus den Jahren 1949 bis 1978. Oftmals sind diese Gebäude nur gering oder gar nicht saniert worden.  Meist sind nur äußerliche Sanierungen durchgeführt worden, jedoch die Grundproblematiken, wie Leistungswasser und der elektrischen Installation, nicht bedacht werden.

Hier ist auf alle Fälle ein Augenmerk zu richten, da gerade das elektrische Netz eines Hauses den aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr gerecht wird. Immer mehr elektrische Verbraucher, angeschlossen an oft schon mitgenommenen Leitungen, führen immer öfter zu Kabel und Hausbränden. Alleine aus eigener Vorsicht, sollte man hier regelmäßig einen Check durchführen lassen.

Ich kann euch nur empfehlen, lasst euch regelmäßig beraten und schaut was der Markt aktuell zu bieten hat. Die Entwicklung ist teilweise sehr schnell und der Wettbewerb funktioniert. Ein Beispiel ist die Deckung für Wärmepumpen. Innerhalb weniger Wochen war dies bei allen wichtigen Versicherern eindeutige Bestandteil der Bedingungen.

Begriffserklärung

Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung sind vertragliche Pflichten, die ihr als Versicherungsnehmer gegenüber eurem Gebäudeversicherer habt. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend, um im Schadensfall den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Werden Obliegenheiten verletzt, kann dies zu Leistungskürzungen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Obliegenheiten vor Eintritt eines Schadens und Obliegenheiten nach Eintritt eines Schadens.


Obliegenheiten vor Eintritt eines Schadens:

Anzeigepflicht: Ihr seid verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen, die für die Risikobeurteilung wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Gebäudezustand, zur Nutzung, zu Vorschäden und zu eventuellen Gefahrerhöhungen (z.B. Baumaßnahmen, längerer Leerstand).

Pflicht zur Instandhaltung: Ihr müsst euer Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten und Mängel oder Schäden, die zu einem versicherten Schaden führen könnten (z.B. undichte Dächer, defekte Wasserleitungen), unverzüglich beseitigen.

Sicherheitsvorschriften: Ihr müsst alle im Versicherungsvertrag vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einhalten (z.B. Brandschutzbestimmungen, Wartung von Heizungsanlagen).

Mitteilungspflicht bei Veränderungen: Ihr müsst dem Versicherer alle relevanten Veränderungen am Gebäude oder in den Umständen, die das Risiko erhöhen könnten, unverzüglich mitteilen (z.B. Umbauarbeiten, Nutzungsänderung).

Beheizungspflicht: In der kalten Jahreszeit seid ihr verpflichtet, das Gebäude ausreichend zu beheizen oder wasserführende Anlagen abzusperren und zu entleeren, um Frostschäden zu vermeiden.


Obliegenheiten nach Eintritt eines Schadens (Schadenfall):

Unverzügliche Schadenmeldung: Ihr müsst den Schaden so schnell wie möglich dem Versicherer melden, idealerweise noch am selben Tag oder unverzüglich, nachdem ihr davon Kenntnis erlangt habt.

Schadenminderungspflicht: Ihr seid verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und weitere Schäden zu verhindern (z.B. bei einem Wasserrohrbruch das Wasser abstellen, bei einem Sturmschaden lose Teile sichern).

Auskunfts- und Belegpflicht: Ihr müsst dem Versicherer alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Klärung des Schadenhergangs und zur Feststellung der Schadenhöhe erforderlich sind (z.B. Rechnungen, Fotos, Zeugenaussagen).

Schadensicherungspflicht: Ihr dürft den Schadenort und die beschädigten Sachen nicht ohne Zustimmung des Versicherers verändern oder beseitigen, es sei denn, dies ist zur Schadenminderung oder aus Sicherheitsgründen notwendig. Dokumentiert den Schaden vorher gründlich (z.B. durch Fotos).

Wahrheitsgemäße Angaben: Ihr müsst alle Fragen des Versicherers im Zusammenhang mit dem Schaden wahrheitsgemäß beantworten.

Anzeigepflicht bei Straftaten: Wenn der Schaden durch eine Straftat (z.B. Einbruchdiebstahl) verursacht wurde, müsst ihr unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten und den Versicherer darüber informieren.


Folgen einer Obliegenheitsverletzung:

Je nach Schwere der Verletzung und dem Grad eures Verschuldens (z.B. einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) kann der Versicherer seine Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer sogar vom Vertrag zurücktreten.
Es ist daher sehr wichtig, dass ihr eure Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung genau kennt und einhaltet, um im Schadensfall optimal geschützt zu sein. Lest euch die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch und fragt bei Unklarheiten euren Versicherer.

Obliegenheit Instandhaltung

Allgemeine Wohngebäudeversicherungbedingungen VGB2016 des GDV
Allgemeine Wohngebäudeversicherungbedingungen VGB2016 des GDV

Leider wissen viele Versicherte nicht, dass in den Bedingungen Obliegenheiten enthalten sind. Das bedeutet, dass man als Versicherungsnehmer gewisse Verpflichtungen zur Erfüllung des Vertrages hat. Eine davon ist die Instandhaltung. Hierzu siehe die Musterbindungen zur Allgemeinen Wohngebäudeversicherung des GDV unter Punkt 21. Hier steht drin, „Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.“ Leider wird diese Klausel von Versicherern genutzt, um größere Schadenfälle anfangs nur teilweise zu regulieren. Diese Fälle sind uns bekannt und häufen sich leider.

Mein Tipp

Bildet Rücklagen für die Sanierung der einzelnen Bereiche. Ein allgemeiner Wert ist, ca. 20% der zu zahlenden Miete welchen man für diese Sanierungen sparen sollte. Meiner Erfahrung nach, kann man mit diesen 20% über die Jahre einzelne Gewerke wie Dach, Heizung, Bad, Fenster, etc. recht gut sanieren.

Des Weiteren prüft die Klauseln in eurem Vertrag. Es gibt inzwischen Versicherer, welche auf die Einrede dieser Obliegenheiten verzichten oder in großen Teilen verzichten. Empfehlen würde ich euch hier die Häger Versicherung im Top Tarif.

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6 Gedanken zu “Wohngebäudeversicherung – Die Obliegenheit, das unsichtbare Risiko der Hausbesitzer

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