Rechtsschutz – Unterhalt und Scheiden
Rechtsschutz – Unterhalt und Scheiden
Der „Rechtsschutz – Unterhalt und Scheiden“ führt immer wieder zu Problemen. Hierbei wird sich immer wieder die Frage gestellt, „ist das in meiner Rechtsschutz versichert oder nicht?“ In manchen Bereichen ist dem leider nicht so. Hier eine gute Erklärung eines Fachanwaltes.
Zusammengefasst ist der Grund, dass die Streitwerte (Haus, Vermögen, Firma, etc.) teilweise sehr hoch sein können, wodurch sehr hohe Gerichts- und Gutachterkosten entstehen. Bei einer Scheidungsquote von teilweise bis zu 50% ist das für die Versicherer kein kalkulierbares Risiko mehr, vor allem nicht für Beiträge um die 200 bis 300 Euro jährlich. Daher sind alle im Zusammenhang mit Familienangelegenheiten aufkommenden Risiken meistens nicht versichert und meist auch nicht versicherbar.
Können Teilbereiche versichert werden?
Ja. Als einer der wenigen Versicherer bietet zum Beispiel die ARAG einen Rechtsschutz für Scheidung an.
https://www.arag.de/versicherungen/rechtsschutz/rechtsschutz-scheidung/
Dieser ist zusätzlich zum bestehenden Privatrechtsschutz zu buchen und beinhaltet eine Wartezeit von drei Jahren nach Abschluss.
Dort ist zum Beispiel auch der Unterhaltsrechtsschutz gegen einen weiteren zusätzlichen Beitrag versicherbar.
Fragen?
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