Beispiele von Rechtsschutzfällen – Alles gut an Weihnachten
Gerade der Bereich Rechtsschutz ist oft sehr kompliziert und oft wird sich die Frage gestellt, ist das versichert oder nicht? Künftig möchten wir im regelmäßigen Abstand einige Beispielfälle veröffentlichen, bereitgestellt anhand realer Fälle von der Auxilia Rechtsschutzversicherung. Folgend ein Beispiel zu Vertrags- und Sachenrecht.
Alles gut an Weihnachten
Doch dann erinnert sich Lisa Z. an ein Schreiben ihrer Rechtsschutzversicherung. Die AUXILIA bietet eine Online-Beratung an. Sofort setzt sich Lisa Z. an den Rechner, füllt das Online-Formular aus und fragt nach, ob man da nicht noch etwas machen könne.
Ein Anwalt antwortet ihr, dass für Gutscheine grundsätzlich die normale Verjährungsfrist von drei Jahren gelte. Jedoch gebe es vor allem im Dienstleistungssektor Ausnahmen. Hier könne der Aussteller die Geltungsdauer auf ein Jahr begrenzen, wenn mit steigenden Kosten für z.B. Strom oder Personal zu rechnen ist. Die steigenden Kosten entsprechen dann mit der Zeit nicht mehr dem Wert des Gutscheins. Insofern wird die Begrenzung hier wirksam sein. Lisa Z. hat allerdings Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes solange die drei Jahre Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sind. Evtl. müsste man von dem Geldwert noch den entgangenen Gewinn des Ausstellers abziehen. Aber Lisa Z. solle sich doch erst einmal an das Hotel mit dem Hinweis auf Auszahlung des Geldwertes wenden. Dann könne man sehen, wie dort reagiert wird.
Und siehe da, Lisa Z. bekommt nun ein sehr annehmbares Angebot des Hotels unter Anrechnung des Geldwertes! Wunderbar! Lisa Z. bucht sogleich und kann nun damit ihren Sebastian an Weihnachten überraschen!.
Hintergrund Der Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten mit Privat-Bereich versichert.
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