Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung

Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein leider immer wieder auftretendes Thema, die Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung , gerade von Kunden die von großen blauen, grünen oder mit drei oder vier Buchstabenen Gesellschaften oder Finanzvertrieben beraten wurden. Hier direkt vorab. Es zählte bei den Beratern nur die Provision, wenn diese Beratungen, mild geschrieben, nicht schon von Unwissenheit und/oder Betrug zeugen.

In ca. 70-80% der bei uns ankommenden Fälle erleben wir eine Kombination beider Verträge. In den seltensten Fällen ist diese Kombination jedoch passend.

Hohe Beiträge

Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basisrente, auch Rüruprente genannt, bedingt immer, dass mindestens 50% des Beitrages in die Altersvorsorge fließen.

Daher resultieren hieraus oftmals schon recht hohe Beiträge, welche die Flexibilität im Leben reduzieren. Daher gilt es Prioritäten zu setzen. Die Absicherung der Arbeitskraft, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine der wichtigsten Versicherung. Die Altersvorsorge ist gleichfalls wichtig, aber eben nicht so wichtig.

Da das Leben in der heutigen Zeit flexibel ist, zu Eltern-Kind-Zeiten, kommen eventuell Auslandsaufenthalte, ein Sabbat-Jahr oder viele andere Dinge. Daher würden Verträge mit so hohen kombinierten Beiträgen in diesen Fällen oft dazu führen, dass sie gekündigt werden und der sehr wichtige Schutz gegen die Berufsunfähigkeit wegfällt.

Steuern

Gerade die oben genannten Vertrieben werben mit Steuervorteilen. Ist dieses aber wirklich so? Eine Solo-Berufsunfähigkeit wird im Leistungsfall nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt mit einer Basisrente muss voll versteuert werden.

Krankenversicherungsbeiträge

Kommt dann auch noch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung hinzu, muss diese auch noch mit den Krankenversicherungsbeiträgen belastet werden. Nur Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind hier Beitragsfrei. Jedoch sind nahezu alle Selbständige, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, freiwillige Mitglieder.

Letztendlich muss man leider festhalten, dass nach Beratungen von vielen dieser Vertriebe eine Massierung des persönlichen Risikos in der 1. Schicht geschieht. Diese ist nicht immer optimal, da das Guthaben nicht kapitalisierbar ist. Es wird oft mit Steuervorteilen geworben, welche aber meist nicht so eintreten, aber höhere provisionstreibende Prämien verkauft werden. Oftmals verschwiegen wird die Steuerbelastung im Nachhinein, sowie die Belastung mit Sozialversicherung. Sowie die absolut fehlende Flexibilität der Absicherung im nicht planbaren Leben.

Denken Sie dran.

Lassen Sie sich fachkundig beraten. Leider ist die Welt der Versicherungen nicht immer einfach, vieles unterscheidet sich im Detail. Ihr Versicherungsmakler, gerne auch ich, berät Sie unabhängig und fair zu Ihren Risiken mit dem Auge auf den Details.

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