Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung

Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung

Was bedeutet der Unterversicherungsverzicht?

Der Hausratversicherer hat die Möglichkeit, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, einen Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung zu erklären. Das bedeutet, wenn die Schadensumme größer sein sollte als die versicherte Summe, dass bis zur versicherten Summe die Entschädigung nicht gekürzt wird.

Wann wird dieser ausgesprochen?

Ein Hausratversicherung spricht diesen meist aus, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro versichert sind.

Was geschieht, wenn kein Unterversicherungsverzicht ausgesprochen wurde?

Gibt es keinen Unterversicherungsverzicht, kann folgendes passieren.

An einem Hausrat entsteht durch Leitungswasser ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro. Versichert sind 50.000 Euro, der Hausrat hat jedoch einen Wert von 100.000 Euro.

Besteht nun kein Unterversicherungsverzicht kürzt der Versicherer die Schadensumme anteilig im Verhältnis des Wertes des Hausrates zur Versicherungssumme, obwohl der Schaden kleiner als die versicherte Summe ist.

Das bedeutet, dass in diesem Fall, der Schaden nur in Höhe von 10.000 Euro entschädigt wird.

Wie wir die Hausratversicherungssumme ermittelt?

Pauschal, für einen durchschnittlichen Haushalt, reichen die 650 Euro pro qm Wohnfläche in der Regel aus. Dennoch sollte jeder überprüfen, ob auch für ihn die hieraus entstehende Versicherungssumme ausreichend ist. In einigen Fällen, durch Erbschaften, Anschaffung neuer teurer Güter, einem Umzug, einem Zusammenzug, kann sich der Wert des Hausrates sprunghaft erhöhen.

Mein Tipp

Daher mein Tipp, wählen Sie nur Policen mit einem Unterversicherungsverzicht. Überprüfen Sie regelmäßig, wie hoch Ihr Wert Ihres Hausrates ist, damit Sie nicht im Schadenfall eine böse Überraschung erleben. Gehen Sie hin und wieder durch Ihre Räume und ermitteln Sie überschlagen ungefähr die vorhandenen Werte – zum Neuwert, also wenn Sie gleichwertige Möbelstücke zum Neupreis kaufen müssten. Ansonsten gehen Sie bitte zu Ihrem Versicherungsmakler des Vertrauens, dieser unterstützt Sie gerne hierbei.

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