Rente und Scheidung – Was passiert, was ist der Versorgungsausgleich?

In 2014 wurden ca. 166.200 Paare geschieden. Im Schnitt der letzten 25 Jahre waren es ca. 181.000 Paare, die sich pro Jahr haben scheiden lassen. Auch wenn diese Situation oftmals nicht in der Lebensplanung vorgesehen war, stellt sich immer die Frage, was denn mit den erworbenen Rentenansprüchen geschieht, dem sogenannten Versorgungsausgleich.

Hierzu eine kurze Darstellung der wichtigsten Punkte, jedoch nur eingehend auf das neue Recht, gültig seit dem 01. September 2009.

Welche Versorgungen werden ausgeglichen?

Alle Versorgungen, die Sie durch Berufstätigkeit oder durch Vermögen während der Ehe erworben oder aufrechterhalten haben, werden in den Versorgungsausgleich einbezogen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Renten oder Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versorgungen oder Versorgungsanwartschaften aus einem Beamtenverhältnis
  • Ruhegehälter oder Versorgungsanwartschaften aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen (zum Beispiel für Lehrer an privaten Schulen, Dienstordnungsangestellte)
  • Renten oder Anwartschaften von berufsständischen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte) sowie der Alterssicherung für Landwirte
  • sämtliche Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz, unabhängig von ihrer Leistungsform, zum Beispiel gegenüber
    • Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes (beispielsweise Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
    • dem Arbeitgeber (Direktzusage)
    • Lebensversicherungsgesellschaften
    • Unterstützungskassen
    • Pensionskassen
    • Pensionsfonds
  • Riester­ Renten, Rürup­ Renten und weitere Anrechte nach dem Altersvorsorgeverträge­ Zertifizierungsgesetz, unabhängig von ihrer Leistungsform
  • sonstige Renten oder Rentenanwartschaften aus einem privaten Versicherungsvertrag zur Versorgung des Ehepartners, beispielsweise
    • Altersrenten­, Leibrenten­ oder Pensionsversicherungen
    • Versicherungen wegen Berufs­-, Erwerbs­-, Dienstunfähigkeit oder Invalidität
    • Lebensversicherungen auf Rentenbasis (keine Kapitallebensversicherungen, hier nur Zugewinnausgleich)

Wer gleicht aus und wie lange wird ausgeglichen?

Den Versorgungsausgleich führt das Familiengericht, eine Unterabteilung des Amtsgerichtes, durch.

Ein Ausgleich wird nur für die Zeit der Ehe durchgeführt. Vor der Ehe erworbene Ansprüche werden bei dem Ausgleich nicht berücksichtigt.

Welche Besonderheiten gibt es beim Versorgungsausgleich?

Ohne eine abschliessende Aufzählung, ein Beispiel. Beim Tod eines Ehepartners (geschieden) gibt es die Regelung, dass der frühere Ehepartner selber höchstens 36 Monate Rente aus den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erhalten hat, wird die eigene Rente nicht gekürzt. Danach jedoch, verbleibt diese Kürzung für immer, das bedeutet, wenn der frühere Ehepartner nach vier Jahren verstirbt, erhöht sich nicht mehr die eigene Rente.

Fazit

Eine Scheidung hat für die Alters- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge eine erhebliche Auswirkung. Neben dem Zugewinnausgleich, welcher hier jetzt nicht behandelt wurde, hat der Versorgungsausgleich erhebliche Auswirkungen auf die Zeit vor der Rente und nach der Rente, sei es in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie auch in privaten Absicherungen.

Es ist prinzipiell ratsam, diese Punkte in einem notariellen Ehevertrag vorher zu regeln. Auch im laufenden Scheidungsverfahren besteht noch die Möglichkeit, hier Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen, welche jedoch notariell beurkundet sein müssen.

Ansonsten sollte man entstandene Verluste, gerade auch in der privaten Absicherung durch Riester-, Rürup- oder Berufsunfähigkeitsrenten möglichst ausgleichen. Oftmals bestehen hier in den Verträgen der Gesellschaften Nachversicherungsmöglichkeiten, um diese ohne Gesundheitsprüfung anzupassen.

Sie haben Fragen hinsichtlich Ihrer Absicherung im Scheidungsfall?

Hilfreicher Link zu diesem Thema

www.deutsche-rentenversicherung.de mit Service Broschüre

Quellen

  • Deutsche Rentenversicherung
  • eigene Unterlagen

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