Schnelle Übersicht der Kündigungsfristen von Versicherungen

Schnelle Übersicht der Kündigungsfristen von Versicherungen

Kündigungsfristen von Versicherungen

Immer mal wieder lästig, wenn man es selber machen muss und oft weiß man gar nicht so genau, wann welche Versicherung gekündigt werden kann. Hier eine kleine Übersicht für euch der Kündigungsfristen von Versicherungen, auch mit einigen wichtigen Hinweisen, damit keine vermeidbaren Fehler entstehen.

KFZ Versicherung

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monate in der KFZ Versicherung. Meistens zum Jahresablauf, da noch viele Verträge zum 31.12. jeweils auslaufen. Aber Achtung! Es gibt inzwischen immer mehr Verträge welche unterjährig, also zum 06.04. beispielsweise auslaufen. Der Ablauf zum Jahresende war eine langjährige Tradition, aber ist kein Gesetz.

  • Ein Monate Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit
  • Inzwischen oft unterjährige Verträge, kein Wechsel zum Jahresende!
  • Vier Wochen nach einer Beitragserhöhung.

Sachversicherungen

In den Sachversicherungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, bzw. auch hier von vier Wochen nach einer Beitragserhöhung.

  • Drei Monate in den normalen Sachversicherungen
  • Vier Wochen nach einer Beitragserhöhung
  • Bei Vorschäden erst einen neuen Vertrag schließen bevor ihr den alten kündigt.

Besonderheiten Gebäudeversicherung

Achtung. Die reine Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors in der Gebäudeversicherung bedingt kein außerordentliches Kündigungsrecht!

Dazu solltet ihr bei der Gebäudeversicherung euch erst rechtzeitig um einen neuen Versicherungsschutz bemühen und dann erst kündigen, da es gerade, wenn ihr Vorschäden habt, manchmal dann doch komplizierter oder teurer werden kann. Daher beginnt rechtzeitig, neue Verträge können bis zu einem Jahr im Voraus policiert werden, ihr könnt auch lange vor den drei Monate kündigen.

Rechtsschutzversicherung, Besonderheiten

In der Rechtsschutzversicherung solltet ihr peinlich darauf achten, dass ein nahtloser Übergang beider Versicherungsverträge gegeben ist. Der letzte Tag der Vorversicherung (Versicherungsende) muss sich dabei mit dem ersten Tag (Versicherungsbeginn) der neuen Rechtsschutzversicherung decken. Nur dann entfallen neue Wartezeiten für die bisher versicherten Bereiche. Des Weiteren ist der nahtlose Schutz für euch wichtig, wenn es um Versicherungsfälle geht, welche ihren Ursprung in der Vergangenheit hatten. Ihr könnt dann zwar bei einem anderen Versicherer sein, müsste aber die Nahtlosigkeit des Versicherungsschutzes nachweisen können.

Zusammenlegung von Haushalten

Wenn ihr mit eurer Lebenspartnerin oder -partner zusammenzieht, ergibt sich auch immer die Frage nach den Versicherungen. Manche werden dann doppelt vorhanden sein, die aber zusammen einiges günstiger sind. Hier gilt, der ältere Vertrag hat bestand, der jüngere kann fristlos aufgehoben werden. Im Schwerpunkt sind davon Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz betroffen.

Lebensversicherung

Lebensversicherungen, wie Rentenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen könnt ihr immer mit der Zahlweise kündigen. Zahlt ihr jährlich, geht es immer zur nächsten Fälligkeit mit Frist von einem Monat, zahlt ihr monatlich entsprechend hier zur nächsten Fälligkeit.

Besonderheit Riester Rente, Rürup Rente

Riester Rente, könnt ihr kündigen, beitragsfrei stellen oder übertragen. Bei einer Kündigung sind alle staatlichen Förderungen, in Form der Zulage und steuerlichen Ersparnis zu erstatten.

Die Rürup Rente könnte ihr kündigen was effektiv nur eine Beitragsfreistellung ist, da euch kein Guthaben ausgezahlt wird, sondern dann zum Ende hin verrentet wird.

Private Krankenversicherung

Private Krankenzusatzversicherungen haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Danach könnt ihr immer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündigen.

  • normalerweise zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit
  • danach jährlich mit einer Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit

Auch hier achtet darauf, wenn ihr den Anbieter wechseln wollt, erst neu beantragen, dann kündigen. Alter und Gesundheit verändern sich, so kann es passieren, dass man plötzlich wesentlich schlechtere Konditionen erhält oder gar abgelehnt wird.

Allgemein worauf zu achten ist.

Erst kündigen, wenn ihr einen neuen Vertrag habt, sofern ihr das Risiko weiterhin versichern möchtet. Gerade bei Gebäudeversicherungen mit Vorschäden kann es sich im Nachhinein doch als schwerer als gedacht erweisen, einen neuen günstigen Versicherer zu finden. Manchmal ging das auch schon schief.

Im Bereich der Kündigungsfristen von Versicherungen mit Gesundheitsfragen sowie einer Abhängigkeit der Prämie vom Alter kündigt bitte keinen Vertrag bevor ihr einen neuen habt. Nichts ist dümmer, als seine Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt zu haben und keine neue zu bekommen.

Mein Tipp

Erst vergleichen, nicht nur auf Preis, auch auf Leistung achten. Und wenn das neue Angebot nach zwei drei Tagen immer noch toll aussieht, erst beantragen, auf die Antragsannahme warten, dann erst kündigen. Also, nicht alles auf den letzten Drücker machen, sondern nehmt euch für den Wechsel von Versicherungen ausreichend Zeit. Ihr möchtet euch da nicht selber drum kümmern? Dann nehmt euch einen vernünftigen Makler.

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