Hausratversicherung – was sollte enthalten sein?

Eine kleine Hilfestellung zur Auswahl einer guten und leistungsstarken Hausratversicherung. Sicherlich ist der Markt sehr groß, viele Anbieter buhlen um die Kunden, jedoch ist sicherlich neben dem Preis, auch die Leistung mit entscheidend, um im Schadensfall nicht „im Regen stehen gelassen“ zu werden.

Was sollte in einer guten Hausratversicherung enthalten sein?

Unterversicherungsverzicht

Um seinen Hausrat richtig und gut abzusichern, ist vor allem die richtige Versicherungssumme entscheidend. Diese beträgt derzeit in der Regel 650 Euro pro Quadratmeter, sofern nicht Pauschal, vor allem um die Erklärung des Unterversicherungsverzichtes zu erhalten.

Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

Sehr wichtig ist der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig ist im Grunde immer alles, wenn man denkt, „es könnte ja was passieren, wird es aber schon nicht“. Es ist teilweise recht schwammig und in günstigen Tarifen für den Versicherer immer ein Hintertürchen Leistungen abzulehnen oder zu verzögern.

Verzicht auf Einrede bei Obliegenheitsverletzungen

Gleichfalls wichtig, aber leider sehr selten, ist der Verzicht der Einrede bei Obliegenheitsverletzungen. Diese sind zum Beispiel Sicherheitsvorschriften, welche gemäß Vertrag eingehalten werden müssen. Ein Beispiel, man zieht die Haustür nur ins Schloss und vergisst diese abzuschließen.

Überspannungsschäden

Nicht weniger wichtig sollte in der heutigen Zeit im Bereich der Überspannungssschäden. Diese sollten möglichst bis zur Versicherungssumme mitversichert sein. Eine Begrenzung der Versicherungssumme bei elektronischen Geräten, sei es die Spülmaschine, der Fernseher, der Computer oder die vielen weiteren elektronischen Geräte im Haushalt, kann schnell zu einem Problem werden. Es werden ja immer mehr elektronische Geräte im Haushalt, gerade in Zeiten von Smart-Home. Eine für Sie sehr gute Definition wären Überspannungsschäden ohne direkte Blitzeinwirkung. Diese ist ansonsten fast immer Voraussetzung

Versichererwechsel

Gerade bei einem Wechsel des Versicherers sollte auch darauf geachtet werden, wie die Zuständigkeit hierbei geregelt ist. Eine Folge kann sein, dass der neue Versicherer den Schadenzeitpunkt zu Lasten des vorherigen Versicherers legt und dieser dieses abstreitet. Hier sollten für Sie vorteilhafte Bedingungen niedergeschrieben sein. Ein Beispiel ist der Leitungswasserschaden, der durch Korrosion in der Regel allmählich eintritt und der genaue Zeitpunkt des Schadeneintrittes nicht genau festlegbar ist. Hier kann es ansonsten zu Problemen bis zur Leistungsablehnung führen.

Die vielen weiteren Leistungen, welche oftmals versicherbar sind, sind sicherlich eine Frage des persönlichen Risikos und Sicherheitsbedürfnisses.

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