ERGO Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung im Check

ERGO Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung im Check

Derzeit ist wieder andauernd die ERGO Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung in der Werbung zu sehen. Diese werde ich mal etwas näher beleuchten, da ich noch immer der Meinung bin, dass irreführende Werbung verboten sein sollte.

Der große Aufmacher ist, „Abschließen, wenn es eigentlich schon zu spät ist“. Hm. Wie soll das gehen? Wird die Versicherungsmathematik vieler schlauer Köpfe aus den Angeln gehoben? Kann man inzwischen brennende Häuser versichern? Schauen wir mal tiefer hinein.

Was steht in den Bedingungen?

Ein erster Blick in die Bedingungen, welche glücklicherweise – ist nicht immer bei allen Versicherern so – recht einfach zu finden sind.

1 Welche Leistungen erbringen wir und wann beginnt
der Versicherungs-Schutz?
1.1 Wir erbringen Leistungen nach diesem Tarif, wenn bei einer versicherten Person bei bestehendem Versicherungs-Schutz medizinisch notwendige Zahnersatz-Maßnahmen durchgeführt wurden. Dies gilt, sofern für diese Zahnersatz-Maßnahmen ein von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter
Leistungs-Anspruch besteht (Versicherungs-Fall). Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz, die jeweilige Reparatur sowie die jeweils notwendigen
zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien. Die Zahnersatz-Maßnahme kann auch vor Beginn des Versicherungs-Schutzes angeraten worden sein. Versicherungs-Schutz besteht ab dem im
Versicherungs-Schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungs-Beginn).
Zudem enthält der Tarif einen erweiterten Versicherungs-Schutz. Dieser beginnt sechs Monate vor dem im Versicherungs-Schein bezeichneten Versicherungs-Beginn (Rückwärts-Versicherung). Wir erbringen die Leistungen daher auch, wenn bei einer
versicherten Person medizinisch notwendige Zahnersatz-Maßnahmen innerhalb dieses Zeitraumes von sechs Monaten vor dem Versicherungs-Beginn begonnen und nach dem Versicherungs-Beginn beendet wurden. Die Zahnersatz-Maßnahme kann auch vor Beginn des erweiterten Versicherungs-Schutzes angeraten, darf aber noch nicht begonnen worden sein.

Eine Zahnersatz-Maßnahme beginnt mit der Erstellung des Heil- und Kostenplans oder mit der Reparatur von Zahnersatz und endet mit der Eingliederung des Zahnersatzes in den Kiefer oder
mit dem Abschluss der Reparatur.

Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (Vorleistungs-Versicherung) versichert sind und in diesem Tarif bisher noch nicht versichert wurden.

Bei Eintritt des Versicherungs-Falls erhalten Sie eine Leistung in gleicher Höhe des von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten Betrags für Zahnersatz-Maßnahmen. Wir zahlen jedoch nicht mehr als die noch verbleibende Differenz zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Das heißt, zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter, erhalten Sie maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt. Die Aufwendungen für erbrachte Leistungen sind erstattungsfähig, soweit die Gebühren im Rahmen
der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgesetzten Höchstsätzen liegen und für die Versicherungs-Schutz besteht.

Quelle: ERGO Bedingungen für die Zahnersatz-Versicherung Vertrags-Grundlage Tarif ZEZ

Was sehen wir da?

Schon abgeschlossene Behandlungen werden nicht ersetzt. Klar, da könnte man ja vorher rechnen, ob es sich lohnt oder nicht. Wäre der Fall, das Haus ist schon abgebrannt.

Der Behandlungsbeginn darf maximal sechs Monate vorher gewesen sein. Der Beginn ist, wenn der Heil- und Kostenplan erstellt wird. OK.

Im Versicherungsfall erhält man die gleiche Leistung, die auch die GKV zahlt, also ein eindeutiger Verdopplungs-Tarif, die es auch schon für 8-9 Euro im Monat gibt. Hier ist sicherlich ein Blick interessant, wie hoch der Festzuschuss ist, sowie was die Behandlung kostet.

Festzuschuss

Dieser ist fest. Klar. Für einen fehlenden Zahn gibt es ca. 437 Euro inklusive 20% Bonus.

reelle Kosten

Für eine hochwertige Versorgung mit einem Implantat ist mit ca. 2500 Euro zu rechnen.

Prämie

Auf dem Screenshot sehen Sie die auf der Homepage berechneten Beiträge für diesen Tarif.

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Wie man sieht, sind die Beiträge nicht nach Art der Krankenversicherung, sondern nach Art der Schadenversicherung kalkuliert.

Leistung der Zahnzusatzversicherung

In diesem Fall wird der Tarif gleichfalls 437 Euro leisten. Ob nun 35, 45 oder 55 Jahre alt, der Beitrag wird ca. 34 Euro monatlich betragen. Vertragsdauer ist mindestens 2 Jahre. Über diese 2 Jahre werden dann insgesamt 816 Euro an die Versicherung gezahlt. Selbst wenn man zwei Implantate in Anspruch nimmt, betragen die Einzahlungen ca. die Höhe der Leistungen der ersten zwei Jahre. Hierüber sichert sich der Versicherer ab, dass trotz Sofortleistung mindestens die gleiche Summe wieder eingenommen wird.

Man muss festhalten, dass dieser Tarif sehr teuer ist und einem nichts geschenkt wird. Bei kleineren Leistungen statt einem Implantat sieht die Kosten Nutzen Rechnung noch schlechter aus.

Mein Tipp

Prüfen Sie genau, ob sich eine Zahnzusatzversicherung für Sie lohnt. Es gibt wenige Tarife, welche wirklich für den Versicherten von Vorteil sind. Alternativen wären beispielsweise vorher einen monatlichen Beitrag zurück zu legen, quasi eine Art eigene Zahnzusatzversicherung, bzw. im Worst-Case einen Kredit aufzunehmen und dieses dann im Nachhinein abbezahlen. Es gibt wichtigere Bereiche mit größeren finanziellen Auswirkungen als der Bereich der Zähne. Wenn diese Bereiche, Vermögen, Arbeitskraft etc. zweckmäßig und gut abgesichert sind, dann kann man über so eine „Luxusversicherung“ nachdenken.

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