Der Vermögenswert „eigene Arbeitskraft“

Was ist meine Arbeitskraft wert?

Ich möchte eine kurze Darstellung des oftmals weit unterschätzten Vermögenswertes „eigene Arbeitskraft“ darstellen.

In der einfachen Rechnung eines durchschnittlichen Arbeitseinkommens ohne Inflation, Gehaltssteigerungen und sonstigen Veränderungen, erreicht man schnell eine Summe von weit mehr als einer Million Euro.

Wie hoch ist das Risiko denn?

Während der Versicherungsfall für ein Auto mit einem Wert von ca. 30.000 Euro ungefähr 1:25 beträgt, dieses „liebste Gut“ oft sehr hochwertig versichert ist, beträgt das Risiko die eigene Arbeitskraft zu verlieren auf ca. 1:5, jedoch mit dem ca. 40fachen Wert.

Oftmals werden für die KFZ Versicherungen 600-800 Euro jährlich gezahlt (Anmerkung: SF Klasse eines 27 jährigen), während bedarfsgerechte Absicherung der Arbeitskraft oftmals sogar günstiger wäre.

Wie sehen denn die gesetzlichen Leistungen aus?

Im Normalfall erhält jeder Arbeitnehmer 100% Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Danach tritt die Krankengeldversicherung der GKV in Kraft, welche bei einem Normalverdiener ca. 70% des Einkommens weiter zahlt, dieses für längstens 72 Wochen. Sollte darauf eine Erwerbsunfähigkeit eintreten, beträgt die volle Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch ca. 40% des vollen Einkommens. Im Falle einer halben Erwerbsminderungsrente wären dieses nur noch ca. 20%.

Wie ist die gesetzliche Erwerbsminderung definiert?

Das Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) §43 sagt aus, dass die Person, welche weniger als drei Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit (bitte beachten: nicht dem erlernten Beruf, sondern nur einer Erwerbstätigkeit) die volle Erwerbsminderungsrente erhält, welche dann ca. 40% des Bruttolohns ausmacht.

Sollte diese Person noch drei bis sechs Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachkommen können, wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezaht, welche ca. 20% des Bruttolohns ausmacht.

Sofern diese Person noch mehr als sechs Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachkommen kann, gibt es keine Rente.

Wo liegt der Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine versicherte Rente, sobald diese Person ihren ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. (Annahme hier, marktüblicher Tarif)

Der Unterschied zur gesetzlichen Versorgung ist, dass hier der Beruf, das soziale Ansehen, die Wertschätzung und das Einkommen mit in Betracht gezogen werden. Dieses ist bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht der Fall.

Wen kann es treffen?

Jeden.

Bei uns bekannten Fällen, trifft es den Steuerberater auf Grund von schweren psychotischen Störungen mit stationären Aufenthalten genauso wie den Radladerfahrer mit Darmkrebs, den Steueramts-Inspektor mit Depression oder den Bautechniker mit einer Hirnblutung. Ursachen können sehr vielfältig sein.

Obwohl Erkrankungen des Bewegungsapparates in den letzten Jahren stark rückläufig waren, haben Ursachen wie Psyche und Krebs enorm zugenommen. Unfälle, ob privat oder beruflich, machen weiterhin ca. 10% aller Fälle aus.

Die Versicherung zahlt ja sowieso nicht!

Bei allen seriösen Gesellschaften werden weit mehr Fälle anerkannt statt abgelehnt. Bei den Ablehnungen sind zwei Punkte sehr entscheidend. Die Anzeigepflichtverletzung und die fehlende Mitwirkung machen hier mehr als 50% aus.

Das bedeutet, dass im Antrag, auch aus Unwissenheit, geschwindelt wurde oder der Vermittler hier nicht richtig aufgeklärt hat. Die fehlende Mitwirkung zeichnet sich dadurch aus, dass Untersuchungen nicht durchgeführt werden, Unterlagen nicht eingereicht werden usw., also der Versicherte im Rahmen der Prüfung nicht mitwirkt.

Hinzu kommt dass oftmals eine Vielzahl von Anträgen wieder zurüc gezogen werden.

Letztendlich läßt sich sagen, dass es oft am Vermittler sowie einem selber liegt, berechtigte Leistungen zu erhalten. Des Weiteren muss die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder unterstrichen werden. Sie ist genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung.

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