Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine immer wieder gestellte Frage in der Beratung ist, was ist, wenn ich einen Berufswechsel habe? Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung dann teurer? Oder günstiger? Kann ich den Vertrag dann verändern? Wie wird ein Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehandhabt?
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Was sagen die Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung vom GDV zu dieser Frage „Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ aus?
Kurz und knapp – nichts. Weder finden wir in diesen Bedingungen eine Aussage hierzu noch einen Verweis. Da wir auch keine Obliegenheit hierzu haben. Auch, wie unten folgend, unter den weiteren Auskunftspflichten haben wir keinerlei Bezug zu Änderung des Berufes.
§18 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
Allgemeine Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz1 sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben und der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie der …entnehmen.
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht o-der nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zu-ständigen in-oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
Das ist eigentlich auch logisch
Wenn wir etwas weiter denken, müssen wir ja auch keine Änderung unseres Gesundheitszustandes melden, bevor wir überhaupt berufsunfähig werden könnten. Die Bewertung von Beruf und Gesundheit erfolgt mit der Antragsstellung. Alle weiteren Änderungen sind logischerweise das Risiko des Versicherers, welches er mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung trägt. Auch der Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist wie die Verschlechterung Ihrer Gesundheit das Risiko der Versicherers.
Aber das kann doch auch mein Nachteil sein.
Ja, das kann es, wenn ich bei Antragstellung in einer „schlechten“ Berufsgruppe war und durch einen Berufswechsel in eine wesentlich bessere Berufsgruppe gekommen bin. Hier ist es von Nachteil.
Es ist aber auch oft von Vorteil.
Ich als Versicherungsmakler erlebe jedoch oft den Fall, dass es auch von Vorteil sein kann. In jungen Jahren, am besten zur Schulzeit abgeschlossen, habe ich beispielsweise auch vollen Versicherungsschutz als Kampfpilot bei der Bundeswehr (Achtung hier auf Kriegsklauseln), welcher ansonsten nahezu nicht versicherbar ist, vor allem nicht mehr günstig. Oder man wird Sprengmeister. Oder wie leider schon erlebt, Profisportler und kommt wenige Monate nach Abitur und Profivertragsabschluss zum Versicherungsmakler. Alle diese Risiken wären weiterhin voll versichert, wenn der Vertrag vorher als Schüler beispielsweise abgeschlossen wurde.
Wie sieht die Realität in den Vertragswerken aus bezüglich dem Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Einige, bei weitem nicht alle Versicherer, haben ihre Allgemeinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung so oder so ähnlich erweitert.
Prüfung der Berufsgruppe nach einem Berufswechsel
Wenn der Versicherte seinen Beruf wechselt, können Sie die Berufsgruppe prüfen lassen. Dazu müssen Sie uns den Berufswechsel in Textform mitteilen. Wenn wir die neue berufliche Tätigkeit des Versicherten in eine günstigere Berufsgruppe einstufen, geschieht Folgendes:
– Nachdem Ihre Mitteilung bei uns eingegangen ist, sinkt der künftig zu zahlende Beitrag.
– Wir ermitteln den Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die seit Beginn des Vertrags gelten.
– Vereinbarte Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen bleiben unverändert.
Bitte beachten Sie: Wir können eine Einstufung in eine günstigere Berufsgruppe von einer erneuten Risikoprüfung abhängig machen. Wenn wir die neue berufliche Tätigkeit des Versicherten nicht in eine günstigere Berufsgruppe einstufen, gilt Folgendes: Die bisherige Berufsgruppe und der bisherige Beitrag bleiben unverändert. Wir können den Versicherten nicht in eine ungünstigere Berufsgruppe einstufen.
Hier bietet der Versicherer, in diesem Fall die Alte Leipziger, dem Kunden an, eine Besserstellung des Berufes zu prüfen ohne das sich der Antragsteller einen Nachteil einhandeln kann. Etwas problematisch ist hier der nicht vollständige Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
Fazit
Es gibt keinen perfekten Versicherer und Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeit. Als Versicherungsmakler kann ich nur versuchen, im Dialog mit Ihnen einen weitestgehend passenden Schutz zu finden, welcher Ihre Bedürfnisse und Ziele weitestgehend abbildet. Letztendlich spielen meistens Preis und Leistung eine Rolle, welche in Einklang gebracht werden müssen. Daher, wie immer meine Empfehlung, gerade für diesen sehr wichtigen Versicherungsschutz, lassen Sie sich fachmännisch und unabhängig beraten, beispielsweise durch Personen wie mich, einem unabhängigen Versicherungsmakler.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie mir, schreiben Sie einen Kommentar. Gerne möchte ich weiter auf Sie eingehen.
Bildquellen
- Berufswechsel: pixabay / jannonivergall
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