Besonderheiten in der Gebäudeversicherung

Besonderheiten in der Gebäudeversicherung

Besonderheiten in der Gebäudeversicherung

Auf Grund der Vielfalt des Marktes gibt es immer mal wieder so einige Besonderheiten, aber auch zu beachtende Punkte bei der Wahl einer Gebäudeversicherung.

Gebäudealter

Hier gilt in der Regel das Baujahr des Gebäudes. Wenn dem Gebäude nachträglich Anbauten hinzugefügt wurden, prinzipiell das Baujahr des ersten Gebäudes. Das Gebäudealter ist oftmals ein wichtiges Kriterium für die Berechnung der Prämie geworden.

Sanierungen

In fast allen Bedingungen, bzw. Annahmerichtlinien der Gebäudeversicherer, gibt es oftmals nur bei eine kompletten Kernsanierung eine Besserstellung des Gebäudealters. Hier ist auch zu beachten, dass oft nicht ausreicht, nur das Dach neu eingedeckt zu haben, sondern auch der Dachstuhl komplett saniert sein muss. Das bedeutet, alle Stromleitungen, alle wasserführenden Leitungen, sowie das Dach in Gänze müssen hierzu saniert worden sein.

Ausnahmen

Einige wenige Gebäudeversicherer, meist kleinere solide Vereine, legen hier andere Beurteilungsmethoden vor, die oftmals wesentlich kundenfreundlicher sind. Und oftmals sogar günstiger in der Prämie.

All-Risk-Deckung

In einigen Tarifen finden sich sogenannte All-Risk-Deckungen, manchmal auch „unbenannte Gefahren“ genannt. Diese erweitert die normalen Bedingungen, welche in der Regel gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser absichern, neben den Elementargefahren, das Bedingungswerk um Schäden aus Gefahren, welche heute noch nicht benannt und bekannt sind.

Hier ist gleichfalls darauf zu achten, welche Risiken dennoch wiederum ausgeschlossen sind.

Windstärkenregelung

Bei den meisten Gebäudeversicherungstarifen besteht für den Fall von Sturmschäden die Windstärkenregelung. Das bedeutet, dass meistens eine Windstärke von 8 am Schadentag bestanden haben muss, damit ein Sturmschaden als Sturmschaden auch anerkannt und damit natürlich auch reguliert werden muss.

Hierzu beziehen sich die Versicherer auf Datenbanken, welche in Zusammenarbeit mit den Wetterdiensten diese Daten liefern.

Jedoch kann es vorkommen, dass sehr lokale Böen auftreten, welche einen Schaden verursachen können, aber nicht in einer dieser Datenbanken erfasst wurde. Dann beginnen oftmals die Probleme mit dem Versicherer zur Regulierung dieses Schadens.

Auch hier gibt es recht einfache Lösungen. Einige Versicherer verzichten auf diese sogenannte „Windstärkenregelung“ und haben in ihren Bedingungen keine Mindestwindstärke festgelegt.

Mehrkosten durch behördliche Auflagen

Gerade in der aktuellen Zeit, Energiekrise, Krieg in der Ukraine, Gasmangel, etc. ist der Staat dabei, Heizsysteme mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien vorzuschreiben. Wenn du nun ein etwas älteres Haus besitzt, dann werden Dämmung, Fenster, Heizung und so einige andere Dinge nicht mehr den aktuellen Bauvorschriften entsprechen. Oftmals sind die Mehrkosten nur mit 5% oder 10% der Versicherungssumme, wenn überhaupt, mitversichert. Je nach Alter des Hauses wird dieses für die Wiederherstellung nicht ausreichen.

Daher achte darauf, dass die Mehrkosten durch behördliche Auflagen ausreichend hoch mitversichert sind. Für ein normale Einfamilienhaus würde ich dir mindestens 100.000 Euro empfehlen.

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