Wasserschaden in der Gebäudeversicherung

Wasserschaden in der Gebäudeversicherung

Ein Wasserschaden am eigenen Haus ist immer ein nervenaufreibendes Ereignis. Ein geplatztes Heizungsrohr oder eine geplatzte Wasserleitung. Eine ausgelaufene Waschmaschine oder falsch angeschlossener Geschirrspüler. Ein Starkregen oder manchmal sogar über die Ufer getretene Bäche und Flüsse. Es stellt sich immer die Frage, wie der Wasserschaden in der Gebäudeversicherung reguliert wird. Jeden Tag werden ca. 3000 Wasserschäden bei den Versicherern in Deutschland gemeldet. Und vor allem was und was in den Bereich der Hausratversicherung gehört. In diesem Beitrag konzentriere ich mich auf den Bereich der Wohngebäudeversicherung.

Grundsätzlich (auch wieder mit Ausnahmen) gilt:

  • Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners (als Eigentümer der Wohnung oder des Hauses kann die Einbauküche Teil der Gebäudeversicherung sein)
  • Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
  • Hat ein Nachbar solche einen Schaden verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.

Folgende Wasserschäden sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten:

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch aufsteigendes Grundwasser
  • Schäden durch Rückstau in der Kanalisation (kann über die Elementarschadenversicherung versichert werden)
  • Schäden, wenn Wasser aus einem Aquarium ausläuft (kann in gehobenen Tarifen mitversichert werden)
  • Schäden, wenn Wasser aus einem Wasserbett ausläuft (kann in gehobenen Tarifen mitversichert werden)

Welche Punkte sind immer zu beachten.

  • Schadenminderungspflicht
    • das bedeutet, schnellstmögliches Schliessen/Sperren des entsprechenden Leitungsbereiches, in der Regel der Haupthahn.
    • Gegenstände möglichst schnell aus dem betroffenen Bereichen räumen
    • Wasser so schnell wie möglich entfernen, eventuell Feuerwehr rufen
  • frühzeitige Dokumentation der beschädigten Bereichen
  • Aufbewahren der betroffenen Leitungen – Leitungsstücke – bis der Gutachter dieses prüfen konnte, bzw die Versicherung die Freigabe erteilt
  • Die Versicherung erstattet nur den beschädigten Teil und die daraus entstandenen Folgekosten. Oftmals findet man das Halbwissen oder die Einstellung vor, „dass die Versicherung nun ein komplett neues Bad bezahlt“ – dem ist nicht so, dann wären solche Tarife auch nicht mehr bezahlbar.

Mein Tipp

Neuere Wohngebäudeversicherungen leisten mehr

Gerade ältere Wohngebäudeversicherungen sollte man immer mal wieder auf ihre Aktualität hin durchforsten. Außerdem lohnt es sich, die Versicherungssumme, meistens den Wert 1914, mal wieder zu überprüfen. Möglicherweise wurde das Haus umgebaut und modernisiert, dann ist auch der Wert gestiegen. Zum Beispiel der Einbau einer Fussbodenheizung erhöht den Wert, oder der Ausbau eines Kellerraumes zu einem Hobby- oder Partykeller. Hier stellen wir sehr oft eine Unterversicherung fest, welche im größeren Schadensfall zu weiterem und vor allem unnötigen Ärger führt. Übrigens: Neuere Policen bieten in der Regel immer bessere Bedingungen. Die Beiträge variieren jedoch stark je nach Wohnort, Bauweise und Alter der Immobilie.

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