Basis-/Rüruprente mit Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Basisrente

Des Öfteren treffen wir auf Verträge, in denen die Altersvorsorge mit der Einkommensabsicherung gekoppelt ist. Davon abgesehen, dass wir dieses nicht als zweckmäßig ansehen, wird oftmals ein ganz wichtiger Punkt vergessen.

Im Gegensatz zur selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Basisrente voll steuerpflichtig. Das bedeutet, dass z.B. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in 2016 72% der Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Im Jahr 2020 sind es schon 80%, ab dem Jahr 2040 sind es 100% der Berufsunfähigkeitrente, die versteuert werden muss. Im Gegensatz dazu, wird eine reine Berufsunfähigkeitsrente aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nur der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Wenn daher eine solche Kombination besteht, sollte geprüft werden, ob der Steueraufwand in der Rente berücksichtigt ist. Des Weiteren sollte bedacht werden, dass die Berufsunfähigkeitszusatzrenten in einer Basisrentenversicherung, nicht auf Grund von Pflegebedürftigkeit leisten dürfen.

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