Anzeigefrist in der Unfallversicherung

Anzeigefrist in der Unfallversicherung

Heutige moderne Unfallversicherungen gehen über die reine einfache Definition von vor einigen Jahren weit hinaus. Dennoch ergeben sich heute noch große Unterschiede in Leistungen, Bedinungen und weiteren Regelungen, welche mal mehr oder weniger kundenfreundlich sein können.

Was machen bessere Tarife aus?

Bessere Tarife leisten mehr als den reinen Begriff der Unfallversicherung. Heute sind oftmals Leistungen wie Insektenstiche, Zeckenbisse und hieraus resultierende Infektionen mitversichert.

Beispiel anhand eines Zeckenbiss

In unserem Beispiel wird in Kind im Alter von fünf Jahren von einer Zecke gebissen. Bis auf den Biss und wiederkehrende Gelenkschmerzen sind keine Folgen zu sehen.

Im Alter von neun Jahren des Kindes treten Nervenschmerzen und Lähmungserscheinungen auf. Es wird die Diagnose Neuroborreliose gestellt.

Im Alter von 13 Jahren wird bei dem Kind auf Grund der Vorerkrankungen ein Invaliditätsgrad von 55% festgestellt. 16 Monate nach der Feststellung melden die Eltern dieses dem Versicherer.

Teilen wir die Versicherer in vier Gruppen auf.

Die Versicherer in Gruppe 1 haben den Punkt Zeckenbisse oder ähnlich gar nicht versichert, daher würde keinerlei Invaliditätsleistung erfolgen.

In Gruppe 2 der Versicherer, muss die Schadenmeldung innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeckenstich erfolgen. Auch in diesem Fall würde keine Leistung erfolgen, da die Anzeigefrist überschritten wurde.

Die Gruppe 3 der Versicherer erwarten eine Schadenmeldung spätestens 24 Monate nach Diagnose. Auch in diesem Fall wäre die Schadenmeldung zu spät erfolgt und es würde keine Leistung erfolgen.

In Gruppe 4 der Versicherer, recht wenige, reicht je nach Tarif eine Schadenmeldung nach Feststellung der Invalidität. In dieser kleinen Gruppe würde nun je nach versicherter Höhe eine Leistung erfolgen und das Kind eine Entschädigung erhalten.

Die Grundproblematik

ist darin begründet, dass viele in der Unfallversicherung versicherte Personen meist gar nicht daran denken, nach einem Zeckenstich, bis dahin auch fast immer ohne sichtbare Folgen, dieses ihrer Unfallversicherung zu melden. Meist kommt dieser Gedanke erst auf, wenn eine Invalidität vorliegt. Dieses machen sich viele, oftmals sogar recht teure Versicherer, zu eigenem Nutze.

Daher, immer wieder meine Bitte, lassen Sie sich fachkundig und unabhängig beraten. Oftmals ist es sogar so, dass solch hochwertige Tarife erheblich günstiger sind, als die bisherige Absicherung.

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