Welche Grundlage kann zur Absicherung eines Wohngebäudes genutzt werden?

Welche Grundlage kann zur Absicherung eines Wohngebäudes genutzt werden?

Die richtige Wohngebäudeversicherung steht und fällt mit den richtigen Angaben.

Welche Möglichkeiten gibt es (keine abschließende Aufzählung, die häufigsten Varianten)?

  • Wert 1914 (zum gleitenden Neuwert)
  • Wohnfläche
  • Absicherung nach Einheiten (kommt nicht so oft vor)
  • Neubauwert/Zeitwert

Wert 1914

Am geläufigsten ist der Wert 1914. Dieser kann auf unterschiedliche Art und Weisen ermittelt werden.

Schätzung durch einen Sachverständigen

Dieser kann, wenn eine der sonstigen Ermittlung zu keinem Ergebnis führt, angewendet werden. Der Vorteil ist, dass zwar Kosten entstehen, aber eine zuverlässige Ermittlung stattfindet.

Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen

Diese Methode kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit überwiegender wohnwirtschaftlicher Nutzung, mit den Bauartklassen I und II, angewendet werden, welche also überwiegend „fest“ erstellt sind. Mit Hilfe eines Ermittlungsbogens wird auf Grundlage der Wohnfläche und der Ausstattung der 1914er Wert ermittelt. Unterschiede ob mit oder ohne Keller, mit Parkett oder Linoleum, werden hierbei berücksichtigt.

Durch die Hilfe eines Fachmanns kann man hier zu einem guten Ergebnis kommen.

Berechnung nach Anschaffungskosten

Sofern der Bau des Gebäudes nicht lange her ist, sowie keine Eigenleistung erbracht wurden, kann mit Hilfe dieser Methode ein 1914er Wert ermittelt werden. Sind jedoch weitere An- oder Umbauten vorhanden, wurden Eigenleistungen erbracht, wird dieses aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem falschen Wert führen.

Berechnung nach umbauten Raum

Durch die Ermittlung des umbauten Raumes in Kubikmeter kann ebenfalls ein 1914er Wert ermittelt werden. Diese Methode ist für einfache Gebäude oder Nutzgebäude möglich, für normale Wohngebäude ist hiervon abzuraten.

Wohnfläche

Die Absicherung eines Wohngebäudes nach Wohnfläche ist derzeit eine der besseren Möglichkeiten. Jedoch sind auch hierbei unterschiedliche Dinge zu beachten. Wie wird die Wohnfläche und/oder Nutzfläche von den einzelnen Versicherern definiert? Einige Fallstricke hierbei sind z.B. Balkone und Terrassen, welche teilweise dazu gehören können oder auch nicht. Des Weiteren ergeben sich oft Probleme bei Geschossen mit Dachschrägen, die unterschiedlich gewertet werden können. Hier ist es auf jeden Fall ratsam, genau in die Bedingungen oder Annahmerichtlinien zu schauen.

Einheiten

Manche Versicherer bieten pauschale Absicherungen, gerade für den Zwei- und Mehrfamilienhausbereich, nach Einheiten ab. Dieses ist eine sehr einfache Möglichkeit der korrekten Absicherung, jedoch sind auch hier die genauen Richtlinien zu prüfen. Wie groß darf eine Einheit maximal sein, wie groß darf der gewerbliche Anteil sein. Des Weiteren ist es in diesen Fällen sehr wichtig, dass die Versicherungssummen sehr hoch sind. Es sollte jedoch auch geprüft werden, ob eventuelle Unterversicherungssummen für das jeweilige Objekt ausreichend sind.

Neubauwert/Zeitwert

Eine Absicherung kann bei alten Objekten, welche nach eine Schadenfall nicht wieder aufgebaut werden sollen, Sinn machen. Ansonsten ist eine solche Art der Absicherung nicht sehr empfehlenswert.

Bei der Absicherung nach Neubauwert sollte darauf geachtet werden, dass diese dynamisch gehalten wird, sowie eventuelle künftige An- und Umbauten mit eingerechnet werden.

Fazit

Egal für welche Art der Absicherung Sie sich entscheiden, suchen Sie die Hilfe eines Fachmanns, der Sie hierzu gut und ausführlich beraten kann. Jeder Fall ist individuell zu betrachten und entscheiden.

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