Privathaftpflichtversicherung und Demenz

Leider kommt es immer häufiger vor, alleine auf Grund der Demografie, dass die Fragestellung auftaucht, ob eine Privathaftpflichtversicherung im Falle einer Demenz leistet.

In vielen Tarifen wird dieses nicht der Fall sein. Einige andere Tarife jedoch haben dieses gut geregelt.

Worauf ist zu achten?

Die grundlegende Klausel hierzu nennt sich Deliktunfähigkeitsklausel. Diese existiert in vielen Privathaftpflichtversicherungen, jedoch nur für Kinder. Die Grundlage ist, dass die Demenz eine Deliktunfähigkeit hervor ruft.

In Tarifen mit dieser umfassenden Deliktunfähigkeitsklausel, auch für Erwachsene ohne Altersbegrenzung, wird dann der gesetzliche Einwand der Deliktunfähigkeit ignoriert und dann entsprechend den Bedingungen des Vertrages ganz normal geleistet.

Hier ist jedoch darauf zu achten, dass keine Unterversicherungssummen bestehen. Dieses kann gleichfalls in vielen Fällen der Fall sein.

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