Drei Tipps wenn ihr euer Auto an Freunde verleihen möchtet

Drei Tipps wenn ihr euer Auto an Freunde verleihen möchtet

Mieten und Leihe, wo ist der Unterschied?

Wenn ihr von eurem Freund oder Bekannten kein Geld nehmt, ist es eine Leihe, gegen Geld seid ihr im Bereich der Miete.

Auto an Freunde verleihen, darauf solltet ihr achten

Gerne in Zeiten in der nicht mehr jeder ein eigenes Auto hat, vielleicht gerade umzieht oder man gemeinsam vielleicht auf ein Festival möchte. Schwups habt ihr euer Auto verliehen. Was soll denn schon passieren denken sich so manche. Und ja, in der Regel geschieht nicht viel. Bis auf den Fall wenn doch.

Bußgelder und Knöllchen

Bußgelder und Knöllchen gehen an den Halter auch wenn der Fahrer in der Pflicht steht. Das mag sich mit Freunden oftmals noch einfach regeln lassen, aber wenn es vielleicht mal um einen Punkt geht, wird es oft schon komplizierter.

Macht vorher einen Vertrag, unten gebe ich euch den Link zum ADAC Leihvertrag.

Unfälle

Um größere Summen geht es meist bei Unfällen. Hier sollte unbedingt geklärt werden, ob der Ausleihende zum Kreis der berechtigten Fahrer gehört (etwa wegen eines Mindestalters). Bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug braucht man eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf der Reparaturrechnung sitzen zu bleiben. Doch auch mit Vollkasko können Kosten entstehen, etwa durch eine folgende Beitragserhöhung, eine Selbstbeteiligung, geminderten Fahrzeugwert oder Mietwagengebühren. Es lohnt sich also, vor dem Verleihen alle Eventualitäten zu besprechen.

Auch hier empfehle ich euch vorher den Leihvertrag auszufüllen. Es erspart euch eine Menge Probleme und unnötigen Ärger im Nachgang.

Aber denkt dran, es ist euer Vertrag der im Worst-Case zurückgestuft wird. Heute gibt es jedoch hochwertige Privathaftpflichten, welche zumindest den SB und einen Rückstufungsausgleich entsprechend übernehmen. Fragt doch euren Bekannten ob er so eine Haftpflicht hat.

Was kann der Ausleiher zusätzlich machen?

Grundsätzlich ist der Bereich KFZ in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Das ist die sogenannte „Benzinklausel“. Andererseits werden die Produkte ständig verbessert, weiterentwickelt, fast immer zu Gunsten der Versicherten.

Inzwischen gibt es auf dem Markt die ersten Privathaftpflichttarife, welche im Fallen von geliehenen (Freund) oder gemieteten (Werkstatt, Autoverleih) Fahrzeugen, den SB in der Vollkasko übernehmen, sowie Kosten für die Rückstufung in der Haftpflicht. Somit kann man endlich ein geliehenes Auto versichern, zumindest einen großen Teil der daraus entstehenden Kosten. Oftmals sind in diesen dann sehr hochwertigen Tarifen weitere Leistungen enthalten, wie Be- und Entladeschäden, welche auch die Haftpflicht des Fahrzeuges schonen können. Daher lohnt es sich immer zu vergleichen, beziehungsweise qualifiziert beraten zu lassen. Manchmal kann der etwas teurere Tarif letztendlich günstiger sein.

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