Deutsche Steuerberater Versicherung kürzt Leistungen

Wie in einer Ad-hoc Mitteilung bekannt gegeben, zahlt die Deutsche Steuerberater Versicherung keinen Zins mehr und wird wahrscheinlich Leistungen kürzen.

Hier die Pressemitteilung.

Pressemitteilung der Deutsche Steuerberater-Versicherung Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG

Bei der Deutschen Steuerberater-Versicherung sind Leistungskürzungen wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase zu erwarten

Bonn, 19. Juni 2019

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung ist seit 1967 die Pensionskasse für die steuerberatenden Berufe in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Rund 8.000 versicherte Personen aus dem Kreis der steuerberatenden Berufe haben Rentenversicherungsverträge bei ihr abgeschlossen. Sie verfügt über Kapitalanlagen von rund
1 Mrd. €. Sie hat kein Trägerunternehmen.

Am 30.04.2019 wurde vom Vorstand der Entwurf eines Jahresabschlusses 2018 erstellt. Darin wird eine erhebliche Verstärkung der Deckungsrückstellungen zur Zinsvorsorge berücksichtigt. Diese wird erforderlich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, der sich die Deutsche Steuerberater-Versicherung trotz eines soliden Kapitalanlagenmanagements nicht länger entziehen kann.

Durch ihre umsichtige Anlagepolitik mit Nettoverzinsungen von über 4 % bis zum Jahr 2017 konnte die Deutsche Steuerberater-Versicherung die Herausforderungen der Niedrigzinsphase sowie der steigenden Lebenserwartung ihrer Versicherten in den vergangenen Jahren gut meistern. So wurde bereits in der Vergangenheit mit Hilfe der aus den Kapitalanlagen erzielten Zinserträge die Vorsorge für Zinsrisiken und biometrische Risiken systematisch verstärkt, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ansprüche der Versicherten sicherzustellen. Auch für das Jahr 2018 konnte mit einer Nettoverzinsung von 3,16 % ein solides Anlageergebnis erzielt werden. Da entgegen vielfältiger Erwartungen davon ausgegangen werden muss, dass die Niedrigzinsphase noch über einen langen Zeitraum andauert, sieht sich die Deutsche Steuerberater-Versicherung nunmehr gezwungen, ihre Rückstellungen massiv zu erhöhen. Damit soll für künftige Risiken aus niedrigen Zinsen und steigender Lebenserwartung angemessen vorgesorgt werden.

Die Verstärkung der Deckungsrückstellungen führt in dem Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 158 Mio. €, was ca. 13 % der Deckungsrückstellung entspricht. Der zu erwartende Fehlbetrag führt zu einem vollständigen Verzehr der Eigenmittel mit der Konsequenz, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllt. Die Aufsichtsbehörde wurde nach § 135 Abs. 1 VAG über die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung unterrichtet.

Zuvor war bereits im Jahresabschluss 2017 ein Teil der Eigenmittel zur Verstärkung der Deckungsrückstellung eingesetzt worden. Dadurch hatte sich eine Unterdeckung der Solvabilitätskapitalanforderung ergeben. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Steuerberater-Versicherung das Neugeschäft eingestellt. Dem gemäß § 134 Abs. 2 VAG vorgelegten Sanierungsplan zur Wiederherstellung der Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung wurde von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung verweigert. Er ist insofern überholt, als dass nunmehr die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum 31.12.2018 festgestellt wurde. Bei Solvabilitätskapital wie bei Mindestkapital handelt es sich um von Versicherungsunternehmen vorzuhaltende Eigenmittel, die der zusätzlichen Sicherheit für die Versicherten dienen.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung beabsichtigt nunmehr unter Nutzung der in der Satzung vorgesehenen Sanierungsklausel, den Fehlbetrag auszugleichen. Da die Deutsche Steuerberater-Versicherung über kein Trägerunternehmen verfügt, ist ein sich ergebender Fehlbetrag, soweit er nicht aus der Verlustrücklage gedeckt werden kann, aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu decken und soweit auch diese nicht ausreicht, durch Herabsetzung der Leistungen oder durch Erhöhung der Beiträge oder durch beide Maßnahmen auszugleichen. Alle Maßnahmen haben auch Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, die Herabsetzung der Leistungen auch für laufende Renten.

Diese Sanierungsmaßnahme erfordert einen Beschluss der Vertreterversammlung und bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung geht davon aus, dass sie Ende des Jahres ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen kann. Erst nach dem Sanierungskonzept können die individuell zu berechnenden Auswirkungen ermittelt werden.

Deut. Steuerberater-Versicherung
Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG
Poppelsdorfer Allee 28
53315 Bonn

Telefon: 0228 98213-0
info@ds-versicherung.de
www.ds-versicherung.de

Mein Tipp

Wie schon seit vielen Jahren empfehle ich, vorher genau zu prüfen, welchen Anbieter man für seine Vorsorge wählt. Sie ist nicht der erste Fall und wird nicht der letzte Fall bleiben. Die Allianz hat vor Kurzem bestehende Renten um ca. 15% gekürzt, die Debeka musste gleichfalls einen extremen Verlust ausweisen, AXA, ERGO und andere Anbieter verkaufen nicht mehr rentable Verträge an Abwicklungsgesellschaften usw. Leider geht in dieser Flut der negativen Nachrichten unter, dass es noch viele Versicherer gibt, welche trotz der schwierigen Lage gute Zahlen erwirtschaften. Lassen Sie sich fachmännisch beraten!

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