Was tun bei einem Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung?

Was tun bei einem Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung?

Der Leitungswasserschaden dominiert das Schadengeschehen in der Gebäudeversicherung. Da dieses daher laut Zahlen und auch eigener Erfahrung die häufigste Schadensart ist, anbei ein kleines How-To, wie bei einem Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung vorgegangen werden sollte.

Ein paar Zahlen

Bei einem Schadenaufwand von ca 5,2 Mrd Euro in 2017, wurden 53% der Summe für Leitungswasserschäden aufgebracht, laut den Zahlen vom GDV. Bei einer durchschnittlich gleichbleibenden Anzahl an Leitungswasserschäden, steigt die Schadenhöhe des einzelnen durchschnittlichen Schadens kontinuierlich an. Ein Grund liegt darin, dass die Leitungswassersysteme der Gebäude immer älter und damit auch Fehleranfälliger werden.

Erste Hilfe beim Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung

1. Sofortmaßnahmen

  • Ursache provisorisch stoppen (z.B. Wasser abstellen, Eimer unter das Leck stellen, etc., je nachdem was möglich ist, um den Schaden zu minimieren)
  • Stromzufuhr stoppen (also sicherstellen, dass man nicht durch Strom sich selbst, andere oder das Gebäude gefährdet)
  • Restwasser entfernen (damit hierdurch zumindest keine weiteren Schäden entstehen, bzw. Schäden vergrößert werden)
  • Inventar sichern (Möbel und Gegenstände aus den betroffenen Bereichen entfernen, sichern, etc.)
  • Lüften
  • Dem Versicherer, Makler oder Betreuer den Schaden melden/mitteilen. Hier wird oftmals der weitere Ablauf mit entschieden, ob ein Gutachter den Schaden begutachtet oder eine einfache Schadenabwicklung durchgeführt wird.
  • Leckortung (hier ist zu beachten, dass die Leckortung in Zusammenhang mit der Ursache steht. Dieses bedeutet, wenn kein versicherter Schaden vorliegt, wird auch keine Leckortung erstattet. Abhilfe gibt es in dem Fall durch höherwertigere Tarife, welche die Kosten auch übernehmen, ohne das ein versicherter Schaden besteht.)

2. Installateur

  • Kontaktaufnahme mit einem lokalen Installateur, um die Schadenursache beseitigen zu lassen. Zu beachten ist, dass keine Sanierung erfolgt.
  • Ausgebaute und beschädigte Teile (z.B. Rohrstücke) aufbewahren, damit der Versicherer diese besichtigen und prüfen kann.

3. Trocknung

  • Sofern eine Trocknung notwendig erscheint und die Feuchtemessung dieses auch bestätigt, sollte eine Trocknung in die Wege geleitet werden. Hier gilt es Folgeschäden am Gebäude zu vermeiden. Hier ist zu beachten, dass das subjektive Feuchtegefühl nicht immer der notwendigen Feuchte entspricht. Daher sollte dieses durch eine Fachfirma durchgeführt werden.

4. Nässeschäden

  • Für Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser, z.B. an Bodenbelägen oder Tapeten, Kontakt mit einer Fachfirma aufnehmen und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, sowie aussagekräftige Fotos der beschädigten Gegenstände. Schäden an Möbeln (Einbauküche und Einbaumöbel je nachdem) werden in der Regel über die Hausratversicherung abgewickelt.

Schlussempfehlung

Dieses ist ein grober Anhalt zu einem zweckmäßigen Vorgehen. Sprechen Sie jedoch mit Ihrem Betreuer, wie Ihre Versicherung es in der Regel handhabt. Die Sofortmaßnahmen unter Punkte 1 sind in der Regel überall einzuhalten, da diese Ihre Pflicht der Schadenminderung erfüllen. Das Ziel sollte immer sein, wenn man einen Leitungswasserschaden erkannt hat, diesen ab diesem Zeitpunkt möglich gering zu halten.

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