Tragischer Tandemsprung

Der Fallschirmspringer-Fall

Wie einer Mitteilung von der D&R Kanzlei zu entnehmen ist, ging eine Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen eines bei einem Tandemsprung Geschädigten gegen den Baden-Badener Versicherung (teil der Zürich Versicherung) eher negativ aus.

Hier der Link.

Die grundlegende Problematik war die Klausel der Bewusstseinsstörung im Vertrag des Geschädigten. Wie man leider schreiben muss, eine Folge davon, zu spät Experten eingeschaltet zu haben.

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