Unfallrente in der Unfallversicherung – ja oder nein?

Unfallrente in der Unfallversicherung – ja oder nein?

Eine Frage, welche sich immer wieder gestellt wird, ist, ob eine Unfallrente im Gegensatz zu einer Kapitalleistung in der Unfallversicherung Sinn ergibt oder nicht. Dabei ist nicht zu vergessen, dass diese oftmals recht viel Prämie kostet. Denn auch eine Kapitalleistung kann man selber in eine Unfallrente umwandeln.

Hier möchte ich auf die drei folgenden Punkte etwas näher eingehen.

Leistung ab 1% zu Leistung ab 50%

Unfallrenten werden in den meisten mir bekannten Verträgen ab einer Invalidität von 50% geleistet. In einigen Verträgen mit einer Mehrleistung ab einer Invalidität ab 90%. Die normale Kapitalleistung in einer Unfallversicherung beginnt fast immer bei 1% Invalidität.

Hier ist sicherlich festzustellen, dass im Bereich von unter 50% eine Kapitalleistung unabdingbar ist, da sich die meisten Invaliditäten, Zahlen nach 96% unter 50% Invalidität bewegen. In gerade mal 4% der Leistungsfälle würde eine Rente gezahlt werden. Ca 50% der Schäden bewegen sich im Bereich bis zu 10% Invalidität.

Ein Beispiel. Die Hand hat in der Regel 55% Invalidität bei 100%iger Schädigung. Sofern nun eine Restfunktion von 30% der Hand verbleibt, beträgt die Invalidität nur noch 38,5%. Bei einer Einschränkung von 10% an der Hand, verbleibt hieraus eine Invalidität vom 5,5%.

Hier wird deutlich, dass es oftmals sehr schwer ist, die Grenze von 50%, geschweige denn 90% zu überschreiten.

Steuer

Steuerlich ist die Situation wie folgt. Kapitalleistungen aus Unfallversicherungen sind steuerfrei. Höchstens die Erträge aus dem angelegten Vermögen müssen versteuert werden. Unfallrenten hingegen sind als Einnahmen mit dem Ertragsanteil und dem persönlichen Steuersatz abzüglich des Freibetrages zu versteuern. Das bedeutet, je höher die Unfallrente und sonstige Einnahmen, desto höher wird die Steuer ausfallen.

Besserung der Schädigung

Bei Unfallrenten kann regelmäßig geprüft werden, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Dieses geschieht nicht bei erfolgten Kapitalzahlungen auf Grund einer Invalidität. Dieses ist sicherlich als ein großer Nachteil zu betrachten.

Fazit

Ich empfehle jeden genau zu prüfen, ob eine Unfallrente für seinen Fall jeweils Sinn ergibt oder nicht. Alternativ kann man sicherlich darüber nachdenken, das Geld für die Prämie der Unfallrente in die reine Kapitalleistung zu investieren, so dass man im Bereich der Invaliditäten bis 50% erheblich besser gestellt ist und mit dem Gesamtkapital bei 100% seine Rente selber generieren kann.

Des Weiteren sollten die Tarife immer verglichen werden. Alleine die Unterschiede in den Gliedertaxen können erheblich Unterschiede verursachen. Sowie natürlich die Unterschiede in den Prämien. Oftmals müssen sehr gute Tarife nicht teuer sein. Meiner Meinung und Erfahrung nach, in Zusammenwirken der unterschiedlichen Absicherungen, wie auch beispielsweise der Berufsunfähigkeitsversicherung, und dem natürlich notwendigen Bedarf der Absicherung, sind Unfallrenten sehr selten wirklich notwendig. Gleichfalls sollte meiner Erfahrung nach auch geprüft werden, ob die Unfallversicherung selber notwendig ist, sofern anderweitig höherwertigeren Absicherungen bestehen und diese nur als Ergänzung auf Grund individueller Gefahren abgeschlossen werden sollte.

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