Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung und ihre Folgen

Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung und ihre Folgen

Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung und ihre Folgen

Wie aus einer Mitteilung von unserem Maklerpool InoBroker zu erfahren ist, gab es kürzlich vor dem Landgericht Tübingen die Güteverhandlung des folgenden Falles.

Eine Person hat einen Tandem Fallschirmsprung geschenkt bekommen. Im Rahmen dessen kam es zu einer unglücklichen Landung, bei welcher sich die Person eine Querschnittslähmung zuzog.

Der Versicherer hat die Leistung in Höhe von 670.000 Euro verweigert, mit der Begründung, dass der Geschädigte bewußtlos war und hieraus eine Bewußtseinsstörung vorgelegen hat. Da der Geschädigte auf den Zuruf des Tandem-Masters „Beine hoch“ nicht reagiert hat, vertritt auch der vorsitzende Richter die Auffassung, dass eine Bewußtseinsstörung vorgelegen hat. Leider hat der Geschädigte keine Rechtsschutzversicherung, da das Prozesskostenrisiko ca. 75.000 Euro beträgt.

Was sind die Konsequenzen aus diesem Vorfall?

Zuerst sollten wir die Unfallversicherung betrachten. Meines Erachtens und meiner Empfehlungen nach, sollten Bewußtseinsstörungen immer in einer Unfallversicherung mitversichert sein. Das geben viele gute und günstige Tarife im Markt her, wobei auch hier auf die Feinheiten der einzelnen Bedingungen zu achten ist. Hier liegt meines Erachtens der erste Beratungsfehler vor, sofern der Geschädigte bei einem Makler war.

Des Weiteren wird hier die Wichtigkeit einer Rechtsschutzversicherung wieder deutlich. Ohne den Versicherungen prinzipiell misstrauen zu wollen, ist es jedoch oftmals bei solch hohen Summen notwendig, sich anwaltlich kompetent vertreten zu lassen. Nicht unbedingt von jedem Haus- und Hofanwalt um die Ecke, sondern von Experten.

Zuletzt zeigt es auch wieder, wie wichtig die Trennung der Rechtsschutzversicherung von allen anderen Verträgen ist. Gerade in Bereichen mit möglichen sehr hohen Forderungen, Haus, Hausrat, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten Interessenkonflikte im Rahmen der Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer vermieden werden. Das bedeutet, dass eine Rechtsschutzversicherung immer möglichst bei einem Versicherer abgeschlossen werden sollte, welcher nichts mit allen anderen Verträgen zu tun hat oder zu tun haben könnte.

Mein Tipp

Lasst euch unabhängig beraten. Ist am Ende immer günstiger als schlecht beraten oder versichert zu sein.

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