Wieso nur Zeitwert in der Haftpflichtversicherung?

Wieso nur Zeitwert in der Haftpflichtversicherung?

Schnell ist es passiert. Man kommt irgendwo dagegen und beschädigt bei jemand anderem etwas. Das abgestellte Fahrrad kippt um und beschädigt ein Auto oder das Notebook vom Nachbarn fällt hinunter. Und dann kommt oft die Frage auf, wieso nur der Zeitwert in der Haftpflichtversicherung ersetzt wird.

Die Grundlage

Die Grundlage für die Haftpflicht ist die Haftung, welche man auf Grund des BGB §823 hat.

§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Hieraus folgt die Ersatzpflicht im Falle des Verschuldens. Und hier erkennt man auch schon die Grundlage, der Ersatz. Ein Ersatz ist in diesem Fall immer etwas gleichwertiges. Für eine zehn Jahre alte Couch ist der gleichwertige Ersatz eine zehn Jahre alte Couch. Hier muss man zur Hausratversicherung abgrenzen, welche in der Regel alles immer zum Neuwert ersetzt. Meist entstehen hieraus auch die meisten Enttäuschungen.

Beispiel Fahrrad

Das umkippende Fahrrad und der daraus folgende Schaden der beschädigten Tür. Einige werden jetzt sagen, der Besitzer vom Auto bekommt doch eine neue Tür. Jaein. Ganz so einfach ist es nicht. Er wird so gestellt, wie vor dem Schaden. In der Regel wird die Tür dafür ausgebeult und lackiert. Und es wird geprüft, dass die Kosten nicht den Wert des Fahrzeuges übersteigen. Aber letztendlich wurde der Geschädigte nur so gestellt, wie vor dem Schadensmoment. Für viele fühlt es sich aber besser an, da die Tür nun ja „neu“ ist.

Beispiel Notebook

Nun das herunter gefallene Notebook (wir gehen in diesem Fall mal davon aus, dass es ein ersatzpflichtiger Schaden ist). Das Notebook war drei Jahre alt, aber natürlich noch voll funktionsfähig und kostete mal 900 Euro. Durch den Sturz wurde das Gehäuse verzogen und das Display beschädigt. Nun bekommt der Geschädigte aber nur 200 Euro erstattet. Das ist doch unfair, werden die meisten sagen. Nunja, im Prinzip ist der Geschädigte nun so gestellt wie vor dem Schaden, da sein Notebook durch die rasante technische Entwicklung und dem daraus resultierenden Preisverfall den Wert seines Gerätes erstattet bekommen hat, mit welchem er ein ähnliches gebrauchtes Gerät kaufen können sollte. Also auch dieser Geschädigte wurde gleich behandelt und so gestellt, wie vor dem Schaden. Immer mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass die Hausratversicherung Neuwert erstattet, nicht die Haftpflichtversicherung.

Welche Möglichkeiten gibt es im Markt

Abweichend dieser grundlegenden Regelung auf Grund des BGB §823, weichen inzwischen auch einige Versicherer positiv davon ab. Auf Antrag erstatten diese dann auch, meist summarisch begrenzt, den Neuwert des geschädigten Gegenstandes. Hier kommt es auf die Tarifbestimmungen des jeweiligen Vertrages an. Der Grund ist, dass wenn unter Bekannten oder Kollegen beispielsweise etwas passiert, es nicht zu weiterem Ärger kommt, der auf Grund der fehlenden Kenntnis der rechtlichen Grundlage entstehen kann.

Worauf sollte man noch achten?

Da gäbe es nun sehr vieles aufzuzählen, aber letztendlich kommt es ja immer auf das individuelle Risiko an, sowie Wunsch nach Qualität der Absicherung. Die Tarife haben sich vielfach stark entwickelt, was vor einigen Jahren nach undenkbar war, wird heute von der Privathaftpflicht abgedeckt.

Letztendlich kann ich Ihnen nur anraten, lassen Sie sich kompetent beraten und qualifiziert betreuen. Gerne stehe ich Ihnen hierzu als unabhängiger Versicherungsmakler im Raum Minden – Bad Oeynhausen – Herford zur Verfügung. Fragen Sie doch einfach an.

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2 Gedanken zu “Wieso nur Zeitwert in der Haftpflichtversicherung?

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