Aktuelles – Reiserücktrittsversicherung und Insolvenz von Reiseanbietern wie Thomas Cook

Ganz aktuell in den Medien ist die Insolvenz des sehr großen Reiseanbieters Thomas Cook. Natürlich werden sich nun viele Reisende die Frage stellen, ob denn nicht die eventuell gebuchte Reiserücktrittsversicherung für den Verluste des Reisepreises aufkommen kann.

Rücktrittsgründe Reiserücktrittsversicherung

Gehen wir mal die Gründe für einen Reiserücktritt durch, wie sie fast identisch bei fast allen Versicherern aufgeführt sind.

Versicherte Gründe:

  • Unerwarteteschwere Erkrankung
  • Tod, schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Organspende /-empfang
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500,-EUR) am Eigentumder versicherten Person
  • Unerwartete gerichtlicheLadung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit,
  • Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit Arbeitsplatzwechsel,
  • Schüler-/Studentenschutz: -Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit-Nichtversetzung
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Erkrankung, Tod eines (r) zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze

Wie hier zu sehen ist, sind das alles Gründe, welche mit der versicherten Person zu tun haben. Keine Gründe, welche sich auf das Unternehmen beziehen. Das ist auch zweckmäßig. Denn sofern man eine Reise im Voraus bezahlt, bekommt man hierfür einen Sicherungsschein, welcher einem die Vorauszahlung bei Insolvenz erstatten soll. Hierfür ist die Reiserücktrittsversicherung nicht gedacht, vor allem da hierfür eben die Absicherung über den Sicherungsschein besteht.

Was aber nun im Fall Thomas Cook?

Hier stellt sich die Problematik, dass die Gesamtsumme der Absicherung von Unternehmen bis zu 110 Mio Euro beträgt. Da Thomas Cook wohl jedoch „größer“ ist, ist davon auszugehen, dass die gesetzlich geforderte Absicherung nicht ausreichen wird, die Forderung der geschädigten Reisenden in voller Höhe zu ersetzen.

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