Nässefolgeschaden in der Gebäudeversicherung

Schadenbeispiele: Nässefolgeschaden in der Gebäudeversicherung

In der kommenden Zeit werde ich immer mal wieder auf einige Schadenbeispiele eingehen die so den Alltag oftmals bestimmen. Leider gibt es immer wieder für klar gelagerte Schadenfälle Probleme mit dem jeweiligen Versicherer, wie manchmal mit dem Nässefolgeschaden. Es soll auch verdeutlicht werden, weshalb der manchmal etwas teurere Versicherer doch sein Geld wert sein kann.

Eine der häufigsten Schadensarten in der Gebäudeversicherung ist der Leitungswasserschaden. Ca. alle 30 Sekunden geschieht ein Leitungswasserschaden in Deutschland. Dieses ist jedoch regional sehr unterschiedlich verteilt.

Der Nässefolgeschaden

Auszug aus allgemeinen Gebäudeversicherungsbedingungen VGB2008

3. Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus  Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.

Schadenbeispiel Heizkreisverteiler

Wie man hier liest, geht es in diesem Teil aus dem Bereich Leitungswasser um das ausgetretene Wasser – auch wenn die Sache selber nicht versichert gewesen sein mag. Dieses kann beispielsweise bei Armaturen vorkommen, welche nicht in allen Bedingungswerken versichert sein müssen. Eine Armatur ist beispielsweise ein Hahn, Absperrventil oder auch ein Heizkreisverteiler. Dieses bedeutet, dass der Heizkreisverteiler einen Schaden nimmt und das ausgetretene Leitungswasser eine weitaus größeren Folgeschaden verursacht.

Der Versicherer, je nach Bedingungswerk, wird den Heizkreisverteiler, also die Armatur oftmals nur begrenzt oder gar nicht regulieren. Der Folgeschaden auf Grund des ausgetretenen Wassers, also der Nässefolgeschaden, muss voll von dem Versicherer erstattet werden. Dieses können feuchte Wände – die Trocknung und eventuell neue Tapezierung – ein zerstörter Gehäuse des Heizkreisverteilers, Schäden an Böden, Decken, etc. sein.

So manche Versicherer versuchen sich leider immer mal wieder komplett aus der Leistung zu ziehen. Hierbei teilen sie im ersten Schreiben erst einmal mit, dass der Schaden nicht versichert sei. Quasi nach dem Motto, „versuchen kann man es ja erst einmal“. Dieses ist eine Erfahrung der letzten 2-3 Jahre aus den Schadenregulierungen. Es sind auch immer wieder die gleichen Versicherer.

Urteil hierzu

LG Karlsruhe, Urteil v. 2.12.2012, 9 S 401/11

Wie dem Urteil vom Landgericht Karlsruhe zu entnehmen ist, zählt der Heizkreisverteiler nicht zum Rohrsystem des Leitungswassers, jedoch ist der Folgeschaden aus dem bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser zu ersetzen.

Mein Fazit

Schauen Sie sich die Tarife genau an. Oftmals gibt es für geringere Prämien bessere und leistungsstärkere Tarife. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt wäre aber auch sich die Leistungsbereitschaft des Versicherers im Schadensfall mit zu beurteilen. Was nützt einem der beste Tarif, wenn bei jedem Schaden Ärger ins Haus steht? Zählen Sie hier auf meine Berufserfahrung bei der Auswahl des richtigen Versicherers. Gerne beraten wir Sie auch vor Ort in Hille, Minden, Petershagen oder Umgebung, damit Sie Ihr Eigentum gut, günstig und hochwertig absichern können. Jetzt Ihren Termin vereinbaren!

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