Wohngebäudeversicherung – Die Obliegenheiten, das unsichtbare Risiko der Hausbesitzer

Problematiken der Wohngebäudeversicherung

Vor einigen Tagen erschien ein sehr anschaulicher Artikel in der Zeitung „Die Welt Online“. Dieser ist sehr lesenswert, da er die aktuelle Situation der Wohngebäudeversicherung recht anschaulich darstellt.
Hier der Link zum Artikel.

Die Grundproblematik, wie dem Artikel zu entnehmen ist, liegt derzeit in einem relativ alten Wohngebäudebestand aus den Jahren 1949 bis 1978. Oftmals sind diese Gebäude nur gering oder gar nicht saniert worden.  Meist sind nur äußerliche Sanierungen durchgeführt worden, jedoch die Grundproblematiken, wie Leistungswasser und der elektrischen Installation, nicht bedacht werden.

Hier ist auf alle Fälle ein Augenmerk zu richten, da gerade das elektrische Netz eines Hauses den aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr gerecht wird. Immer mehr elektrische Verbraucher, angeschlossen an oft schon mitgenommenen Leitungen, führen immer öfter zu Kabel und Hausbränden. Alleine aus eigener Vorsicht, sollte man hier regelmäßig einen Check durchführen lassen.

Wir können nun empfehlen, sich regelmäßig beraten zu lassen. Unsere Beratung und Betreuung im Rahmen unseres Mandates enthält auch die Dienstleistung, sofern Sie es wünschen, Sie auf Gefahren an Ihrem Gebäude hinzuweisen. Sei es die Elektrik, der Brandschutz, das Leitungswassernetz. Wir bilden uns in diesen Bereichen regelmäßig fort, so dass wir Ihnen hier qualifizierte Tipps und Hilfestellung, z.B. für anstehende Sanierungen geben können.

Obliegenheit Instandhaltung

Allgemeine Wohngebäudeversicherungbedingungen VGB2016 des GDV
Allgemeine Wohngebäudeversicherungbedingungen VGB2016 des GDV

Leider wissen viele Versicherte nicht, dass in den Bedingungen Obliegenheiten enthalten sind. Das bedeutet, dass man als Versicherungsnehmer gewisse Verpflichtungen zur Erfüllung des Vertrages hat. Eine davon ist die Instandhaltung. Hierzu siehe die Musterbindungen zur Allgemeinen Wohngebäudeversicherung des GDV unter Punkt 21. Hier steht drin, „Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.“ Leider wird diese Klausel von Versicherern genutzt, um größere Schadenfälle anfangs nur teilweise zu regulieren. Diese Fälle sind uns bekannt und häufen sich leider.

Mein Tipp

Man sollte rechtzeitig Rücklagen für die Sanierung der einzelnen Bereiche zurücklegen. Ein allgemeiner Wert ist, ca. 20% der zu zahlenden Miete. Der Erfahrung nach, kann man mit diesen 20% über die Jahre einzelne Gewerke wie Dach, Heizung, Bad, Fenster, etc. recht gut sanieren.

Prüfen Sie Ihren Vertrag, welche Klauseln diesbezüglich enthalten sind. Es gibt inzwischen Versicherer, die auf die Einrede dieser Obliegenheiten verzichten.

3 Gedanken zu “Wohngebäudeversicherung – Die Obliegenheiten, das unsichtbare Risiko der Hausbesitzer

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