Wohngebäudeversicherung – Die Obliegenheit, das unsichtbare Risiko der Hausbesitzer

Wohngebäudeversicherung – Die Obliegenheit, das unsichtbare Risiko der Hausbesitzer

Problematiken der Wohngebäudeversicherung

Vor einigen Tagen erschien ein sehr anschaulicher Artikel in der Zeitung „Die Welt Online“. Dieser ist sehr lesenswert, da er die aktuelle Situation der Wohngebäudeversicherung recht anschaulich darstellt.
Hier der Link zum Artikel.

Die Grundproblematik, wie dem Artikel zu entnehmen ist, liegt derzeit in einem relativ alten Wohngebäudebestand aus den Jahren 1949 bis 1978. Oftmals sind diese Gebäude nur gering oder gar nicht saniert worden.  Meist sind nur äußerliche Sanierungen durchgeführt worden, jedoch die Grundproblematiken, wie Leistungswasser und der elektrischen Installation, nicht bedacht werden.

Hier ist auf alle Fälle ein Augenmerk zu richten, da gerade das elektrische Netz eines Hauses den aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr gerecht wird. Immer mehr elektrische Verbraucher, angeschlossen an oft schon mitgenommenen Leitungen, führen immer öfter zu Kabel und Hausbränden. Alleine aus eigener Vorsicht, sollte man hier regelmäßig einen Check durchführen lassen.

Ich kann euch nur empfehlen, lasst euch regelmäßig beraten und schaut was der Markt aktuell zu bietne hat. Die Entwicklung ist teilweise sehr schnell und der Wettbewerb funktioniert. Ein Beispiel ist die Deckung für Wärmepumpen. Innerhalb weniger Wochen war dies bei allen wichtigen Versicherern eindeutige Bestandteil der Bedingungen.

Obliegenheit Instandhaltung

Allgemeine Wohngebäudeversicherungbedingungen VGB2016 des GDV
Allgemeine Wohngebäudeversicherungbedingungen VGB2016 des GDV

Leider wissen viele Versicherte nicht, dass in den Bedingungen Obliegenheiten enthalten sind. Das bedeutet, dass man als Versicherungsnehmer gewisse Verpflichtungen zur Erfüllung des Vertrages hat. Eine davon ist die Instandhaltung. Hierzu siehe die Musterbindungen zur Allgemeinen Wohngebäudeversicherung des GDV unter Punkt 21. Hier steht drin, „Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.“ Leider wird diese Klausel von Versicherern genutzt, um größere Schadenfälle anfangs nur teilweise zu regulieren. Diese Fälle sind uns bekannt und häufen sich leider.

Mein Tipp

Bildet Rücklagen für die Sanierung der einzelnen Bereiche. Ein allgemeiner Wert ist, ca. 20% der zu zahlenden Miete welchen man für diese Sanierungen sparen sollte. Meiner Erfahrung nach, kann man mit diesen 20% über die Jahre einzelne Gewerke wie Dach, Heizung, Bad, Fenster, etc. recht gut sanieren.

Des Weiteren prüft die Klauseln in eurem Vertrag. Es gibt inzwischen Versicherer, welche auf die Einrede dieser Obliegenheiten verzichten oder in großen Teilen verzichten. Empfehlen würde ich euch hier die Häger Versicherung im Top Tarif.

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6 Gedanken zu “Wohngebäudeversicherung – Die Obliegenheit, das unsichtbare Risiko der Hausbesitzer

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